Tipps, um Bereitstellungszinsen zu umgehen

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Abbildung 1: Pixabay © 2211438 (Public Domain): Wenn es beim Hausbau in Etappen vorangeht, muss der Bauherr am Anfang das gesamte Darlehen beantragen. Die Auszahlung erfolgt allerdings je nach Baufortschritt.

Wenn eine Bank über einen längeren Zeitraum Geld bereithält, um es als Kredit auszuzahlen, muss der Kunde für diese noch nicht abgerufene Darlehenssumme Zinsen zahlen. Kunden haben verschiedene Möglichkeiten, diese Bereitstellungszinsen gering zu halten oder sie sogar ganz zu vermeiden.

Bereitstellungszinsen – was ist das überhaupt?

Bereitstellungszinsen sind Teil der Finanzierungskosten. Ein Darlehensnehmer muss sie für Kreditbeträge zahlen, die die Bank noch nicht ausgezahlt hat. Banken, Sparkassen und andere Geldinstitute berechnen Zinsen nicht nur für ausgezahlte Darlehensbeträge. Sie berechnen auch Zinsen, wenn sie einen Kredit bewilligt haben, die Darlehenssumme bereitgestellt ist, der Kreditnehmer das Geld aber noch nicht in Anspruch genommen hat. Kreditkunden haben eine im Vorfeld vereinbarte Zeit, in der sie das Geld abrufen können, ohne dafür Gebühren zu zahlen. Nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit verlangt die Bank eine Gebühr für die Bereitstellung des Geldes, die sogenannten Bereitstellungszinsen. Bereitstellungszinsen sind beim Hausbau häufig anzutreffen, wenn Bauherren die Gesamtsumme für den Hausbau direkt am Anfang beantragen, das Geld dann nach und nach mit dem Baufortschritt abrufen.

Bereitstellungsfreie Zeit nutzen

Nachdem die Bank den Kreditantrag bewilligt hat, haben die Kunden meistens einige Monate Zeit, mit ihren Projekten Fortschritte zu machen und nach und nach das Geld abzurufen. Sie zahlen nur Zinsen für das Geld, das sie bereits in Anspruch genommen haben. Läuft die bereitstellungsfreie Zeit allerdings aus, Zahlen die Kunden quasi doppelt Zinsen: einmal auf das Geld, das bereits ausgezahlt ist und einmal auf das Geld, das noch darauf wartet abgerufen zu werden.

Hinzu kommt, dass die Darlehensnehmer von Beginn an monatlich mit der Rückzahlung der Darlehenssumme beginnen und monatlich eine Tilgungsrate zu leisten ist. Die Tilgungsrate liegt meist bei zwei Prozent jährlich auf die Darlehenssumme.

Tilgungsfreie Monate senken die monatliche Belastung

Nicht alle Banken verlangen von Beginn an Tilgungsleistungen. Einige Banken, wie die KfW-Förderbank, bieten eine tilgungsfreie Zeit an. Die Tilgungsphase beginnt dann erst zu einem späteren Zeitpunkt. Damit lassen sich gerade in der schwierigen Anfangsphase die monatlichen Raten niedrig halten. Für Bauherren ist das sehr attraktiv, da sie in dieser Zeit häufig auch noch Miete zahlen müssen und sie damit eine Doppelbelastung haben.

Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die tilgungsfreie Zeit den geschuldeten Betrag um keinen Cent reduziert. Was Kunden in dieser Zeit zahlen, sind nur Zinsen. Das verteuert über die Gesamtlaufzeit gesehen das Darlehen.

Sind Bereitstellungszinsen unumgänglich?

Bei Bauvorhaben lassen sich die Bereitstellungszinsen oftmals nicht einfach umgehen. Bauherren rufen das Geld aus dem Darlehen je nach Baufortschritt ab, also nur so viel, wie gerade notwendig ist, bis das Haus am Ende fertig gestellt ist. Auch Bauherren, die nicht selbst bauen, sondern ihr Haus von einem Bauträger schlüsselfertig kaufen, zahlen nicht den gesamten Kaufpreis auf einmal. Sie zahlen je nach Baufortschritt vertraglich vereinbarte Beträge.

Bereitstellungszinsen vermeiden oder reduzieren

Kunden mit guter Bonität können sich häufig mit der Bank auf eine längere bereitstellungsfreie Zeit einigen. Eine andere Möglichkeit, die Kosten zu reduzieren, ist die Vereinbarung niedrigerer Bereitstellungszinsen. Banken machen hier häufig Zugeständnisse, wenn die Kunden ein Gegenangebot einer anderen Bank mit besseren Konditionen vorlegen können.

Die Auszahlung steuern

Eine andere Möglichkeit ist die Steuerung der Auszahlung. Kunden können die Baufinanzierung in der Regel relativ flexibel gestalten und an die Zahlungsschritte anpassen. Die Fälligkeiten stehen bereits zu Baubeginn ungefähr fest. Bauträger oder Baufirma sollten bereits frühzeitig einen Zahlungsplan erstellen. Dann können Bauherren die verschiedenen Finanzierungsbausteine darauf abstimmen, beispielsweise Eigenkapital, Bausparverträge und das Baudarlehen. Sobald die ersten Rechnungen zu zahlen sind, ist es sinnvoll das Geld zuerst zu nutzen, bei dem Bereitstellungszinsen drohen. Bauherren sollten hier immer einen zeitlichen Puffer einbauen, weil es beispielsweise durch Schlechtwetterphasen zu unvorhergesehenen Bauverzögerungen kommen kann.

Eigenmittel clever einsetzen

Bauherren können mit dem Einsatz ihrer Eigenmittel ebenfalls Geld sparen. Meist stehen die Eigenmittel ganz vorne auf dem Finanzierungsplan. Bauherren nutzen das Eigenkapital als Erstes, bevor sie Fremdmittel einsetzen. Damit wollen die Banken sicherstellen, dass die Eigenmittel auch tatsächlich in das Bauvorhaben fließen, denn sie honorieren schließlich einen hohen Eigenkapitalanteil mit günstigen Zinsen. Doch der Grundsatz muss nicht immer die richtige Vorgehensweise sein. Wenn Bauherren einen Teil ihres Geldes aufheben, um am Ende damit die letzten Rechnungen zu bezahlen, verringert sich die Zeit, in der die restliche Darlehenssumme auf Auszahlung wartet. Dann sind unter Umständen gar keine oder zumindest nur sehr geringe Bereitstellungszinsen zu zahlen.

Darlehenssumme anlegen

Das Baudarlehen ist ein zweckgebundenes Darlehen. Der Bauherr darf es nur verwenden, um die Haus- oder Baukosten damit zu bezahlen. Üblicherweise zahlt nicht der Bauherr selbst die Rechnungen, sondern das geldgebende Institut. Der Bauherr muss dafür einfach nur die Rechnungen der verschiedenen Bauabschnitte bei der Bank vorlegen. Hier haben Bauherren keine Möglichkeit, sich den Restbetrag des Darlehens mit Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit auszahlen zu lassen. Bei einem nicht zweckgebundenen Kredit ist dies allerdings möglich. Das Geld lässt sich dann kurzfristig anlegen, bis es schließlich gebraucht wird. Das hilft ebenfalls die Bereitstellungszinsen einzusparen.

Sondertilgungen leisten

Jeder Bauherr hat in seinem Darlehensvertrag standardmäßig die Möglichkeit, jedes Jahr bis zu fünf Prozent Sondertilgungen zu leisten. Wenn Bauherren Sondertilgungen einbringen, reduziert sich der Darlehensbetrag und damit die Zinszahlungen und auch die eventuell zu leistenden Bereitstellungszinsen.

Verursacherprinzip anwenden

Wenn die Verzögerungen nicht die Schuld des Bauherrs sind, sondern der Bauträger dies zu verantworten hat, kann der Bauherr die zu zahlenden Bereitstellungszinsen auf den Bauträger abwälzen. Das funktioniert allerdings nur, wenn im Bauträgervertrag ein fester Fertigstellungstermin vereinbart ist.