Die typischen Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern

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Das Menschen zur Miete wohnen ist für einen Großteil der Bevölkerung ein ganz normaler Zustand. Denn natürlich kann und will es sich nicht jeder leisten, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen. Ein gemietetes Zuhause ist also eine gängige Variante, die in der Praxis gut funktionieren kann. Man einigt sich mit dem Vermieter auf gewisse Konditionen und lebt dann sein Leben. Wenn man Glück hat, viele Jahre glücklich und zufrieden. Leider kommt es aber nicht selten vor, dass der Frieden dadurch getrübt wird, dass Mieter und Vermieter sich über bestimmte Dinge uneinig sind.

Dass zwei Parteien zwei verschiedene Meinungen haben können, die manchmal auch total aneinander vorbeigehen, kennt jeder und kommt im Leben sehr oft vor. Gerade bei Mietern und Vermietern kommt es gerne zu Missverständnissen, die leider schnell zu großen Streitigkeiten führen können. Und oft lassen diese sich dann nur nur noch auf gerichtlicher Basis regeln. So etwas müsste nicht sein, wenn sich Mieter nichts zu Schulden kommen lassen. Dafür muss man aber den Mietvertrag genau durchlesen und sich an die Regelungen halten. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Vermieter. Diese sollten sich ebenfalls an alle Regeln halten und über die Rechte und Pflichten als Vermieter Bescheid wissen. Nur leider funktioniert das in der Praxis nicht immer gut.

Gegebenheiten, die schnell zu Streitigkeiten führen können

Bauliche Veränderungen (ohne Absprache) vornehmen oder Dinge zweckentfremden: Besonders dann, wenn man über einen längeren Zeitraum im selben Mietobjekt wohnt, wird man als Mieter – besonders wenn man selbst gerne handwerklich aktiv ist – Veränderungen vornehmen. Das können „Verschönerungen“ und Veränderungen in der Wohnung, im Flur, auf dem Balkon oder auch draußen, auf einer Gemeinschaftsfläche sein. Dann wird beispielsweise die Decke im Wohnzimmer verkleidet, im Hausflur Schuhregale aufgestellt, auf dem Balkon ein fester Sichtschutz angebracht oder auf der Gemeinschaftsfläche ein Gemüsegarten mit Zaun errichtet. Gerade dann, wenn man handwerklich begabt und dementsprechend gerne aktiv ist, werden über die Jahre immer eher die ein oder anderen Veränderungen vorgenommen werden.

Die Frage ist nur, ob dass alles – gemäß der Vereinbarungen mit dem Vermieter und des Vertrags – auch so erlaubt ist. Vieles ist dazu Ansichtssache und kann dementsprechend unterschiedlich ausgelegt sowie dargestellt werden. Dann kann schon das Spielen der Kinder im Garten auf dem selbst errichteten Trampolin oder dem selbstgebauten Klettergerüst zum Streit führen. Oder die Hecke ist in den Augen des Vermieters nicht ordnungsgemäß geschnitten und wirkt ihm zu ungepflegt. Auch kann es dem Vermieter ein Dorn im Auge sein, wenn die Garage als Hobby-Werkstatt genutzt wird. Schnell beginnt dann ein Kreislauf von Missverständnissen und Ungereimtheiten. Am Ende trifft man sich im schlimmsten Fall vor Gericht wieder und man wird einen Rechtsanwalt Mietrecht benötigen.

Weitere Streitpunkte, die besonders häufig ein Thema zwischen Mietern und Vermietern sind

Besonders oft kommt es auch zu Streitigkeiten, wenn es um die Zahlung der Mieter geht. Dann sind Mietrückstände, die Höhe der Miete oder eine Mieterhöhung der Grund. Aber auch die Kündigung des Mietverhältnisses von Seiten des Vermieters aus und die Wohnungs- und Kautionsübergabe können viel Streitpotential beinhalten. Probleme entstehen dazu häufig beim Thema Haustierhaltung, Erhaltungspflichten und Wohnungsschäden, Untervermietung und natürlich auch bei Streitigkeiten zwischen Mietern untereinander.