Lebensretter und Ruhebewahrer: Brand- und Schallschutztüren

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Es ist der Albtraum schlechthin: ein Wohnungs- oder Hausbrand. Selbst wenn man dem lebensgefährlichen Inferno entkommt, steht man vor den Trümmern seiner Existenz. Und es mag Versicherungen für alles geben – nicht aber für Erinnerungsstücke, die ein unwiederbringliches Opfer der Flammen wurden. Für industriell oder wohnlich genutzte Immobilien gibt es daher spezielle Brandschutztüren.

Sie sind so konzipiert, dass sie den Insassen im Fall eines Feuers Zeit verschaffen, indem sie den Flammen länger standhalten als eine herkömmliche Tür. Aber auch andauernder Lärm macht krank. Schallschutztüren wirken wie ein riesiger Schalldämpfer und schonen somit das Gehör der Menschen, die in unmittelbarer Nachbarschaft lärmender Räumlichkeiten leben oder arbeiten.

„Häuslebauer“ kennen es: Die Auswahl an Türen ist gigantisch. Gerade die Haustür sollte zum Gesamtbild des Hauses passen. Welchen Eindruck soll sie erwecken? Den einer unüberwindbaren Barriere, die die Bewohner vor der Außenwelt schützt? Oder einladend und informativ – aus Glas gefertigt? Alles eine Geschmacksfrage. Und wenn keine der angebotenen Türen im Handel zu den Vorstellungen passt, dann wird das gewünschte Modell angefertigt. Manchmal müssen Türen aber mehr können, als Räume voneinander abzutrennen. Zusammengefasst unter dem Oberbegriff Sicherheitstüren müssen sie weit mehr aushalten als die gewöhnliche Wohnzimmertür.

Brandschutztüren werden regelmäßig zu Lebensrettern

Brandschutztüren finden besonders häufig im industriell-gewerblichen Umfeld Anwendung, wenn dort eine potenziell erhöhte Feuergefahr besteht. Diese kann z. B. von Schweißarbeiten oder der Lagerung von stark brennbaren Stoffen ausgehen. Auch im privaten Umfeld kommen die potenziellen Lebensretter zum Einsatz. Eine Tür darf nicht einfach als Brandschutztür bezeichnet werden, vielmehr muss sie festgelegte DIN-Normen erfüllen und als „Feuerschutzabschluss“ gekennzeichnet sein. Es gibt unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen, die mit einem T und einer Zahl dahinter gekennzeichnet sind. T90 bedeutet z. B., dass die Tür für mindestens 90 Minuten einen Durchgriff des Feuers abhalten muss und danach noch geöffnet werden kann. Brandschutztüren bestehen meistens aus Stahl oder Aluminium, können aber so ausgekleidet werden, dass sie ins wohnliche Umfeld passen.

Wände müssen ebenfalls brandsicher sein

Nach der Konstruktion richtet sich auch der Preis. Brandschutztüren müssen drei Kriterien erfüllen:

  1. Sie müssen über einen ausreichend langen Zeitraum funktionstüchtig sein, was im Rahmen einer sog. Dauerfunktionsprüfung nachzuweisen ist

  2. Das gesamte Türsystem mitsamt seinen Elementen (z. B. Türblatt, Klinke, Beschläge etc.) muss von einem Hersteller geliefert werden

  3. Brandschutztüren müssen immer selbstschließend sein, also von allein ins Schloss fallen

Selbstverständlich machen Brandschutztüren nur in einem Raum Sinn, der von feuerfesten/feuerabweisenden Wänden umgeben ist. Andernfalls brennt alles rundherum nieder und die Tür verliert ihre Schutzfunktion. Abzugrenzen von Brandschutztüren sind Rauchschutztüren, die – wie der Name verrät – vor eindringendem Rauch schützen.

Die Ruhe genießen dank einer Schallschutztür

Nicht unbedingt lebensrettend, aber der Wohn-/Arbeitsqualität sehr zuträglich sind Schallschutztüren. Sie schirmen die eigenen vier Wände gegen Lärm von außen ab. Auch hier gilt aber, dass sie nur im Gesamtkonzept wirksam sind. Wohnt man beispielsweise an einer stark frequentierten Eisenbahnstrecke, bringt eine Schallschutztür wenig, wenn die Fenster stark lärmdurchlässig sind. Durch eine sogenannte Sandwichbauweise, d. h. eine mehrschichtige Konstruktion, wirken solche Türsysteme schalldämmend. Selbst kleinste Öffnungen müssen abgedichtet werden, ansonsten lassen sich Schallwellen nicht aufhalten. Wie Brandschutztüren müssen Schallschutztüren bestimmte Normen erfüllen, um die Bezeichnung tragen zu dürfen. Denn der Name suggeriert Ruhe vor krankmachendem Lärm. Und genau diese Funktion sollen sie erfüllen.