Außentreppen: Bauformen und Barrierefreiheit

Werbung


Werbetext

Treppen sind für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oftmals ein schweres Hindernis im Alltag. Bauform und Material sind von Bedeutung, um die spätere Nutzbarkeit für alle Menschen zu gewährleisten. Vom Handlauf bis zum Treppenlift, was ist beim Bau einer barrierefreien Treppe zu beachten?

Die Gestaltungsmöglichkeiten beim Bau einer Außentreppe sind vielseitig. Ob als reines Gestaltungselement oder als Verbindung zweier Ebenen, diverse Materialien und Bauformen ermöglichen viele Optionen. Doch selbst die ästhetischste Treppe ist für die Gesellschaft von geringem Wert, wenn Sie nicht Ihre Funktionen erfüllt und von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden kann. Im Hinblick auf den demografischen Wandel und die Inklusion in der Arbeitswelt (barrierefreie Arbeitsgestaltung) ist es von Bedeutung, dass Außentreppen im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich auch für körperlich eingeschränkte Menschen uneingeschränkt nutzbar sind. Für diese Nutzergruppen stellen Treppen einen Schwerpunkt in der Unfallstatistik dar. Anforderungen an eine sichere Begehbarkeit von Treppen ergeben sich aus einschlägigen Normen, Bauordnungsrecht, staatlichem Regelwerk zum Arbeitsschutz und Regelwerk der Unfallversicherungsträger. Der aktuellen Fassung der Gebäudetreppen-Norm DIN 18065 sind die im deutschen Wohnbau wichtigsten Regeln für die Maße von Treppen zu entnehmen.

Welche Bauformen von Außentreppen fördern die Barrierefreiheit?

Die Barrierefreiheit ist in einem nicht unerheblichen Maß von der Bauform abhängig. Treppen werden nach Art und Anzahl der Läufe und Podeste sowie nach Grad der Windung und Mischformen unterschieden. Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden sind Treppen als einzige vertikale Verbindung unzulässig und sind durch Rampen, Aufzüge oder Plattformlifte zu ergänzen. Auf folgende Merkmale ist hinsichtlich eines barrierefreien Zugangs zu achten:

  • Geradlinige Treppen sind unter den Gesichtspunkten der barrierefreien Gestaltung zu bevorzugen, denn gewendelte Treppen weisen aufgrund Ihrer Bauform asymmetrische Auftritte auf. Richtungsänderungen des Treppenlaufs können durch Podeste erzielt werden. Gewendelte Treppen sind für Menschen mit motorischen Einschränkungen sowie für sehbehinderte erst ab einem Innendurchmesser von zwei Metern barrierefrei nutzbar.

  • Handläufe und Geländer sind bei Treppen zur Unfallprävention und Absturzsicherung integriert. Ein beidseitiger und gradliniger Handlauf ist für die barrierefreie Gestaltung, insbesondere für Menschen mit motorischen Schwächen und geringem Sehvermögen, von Vorteil. Weiterhin dienen Handläufe der Befestigung von Treppenliften. Bei Fischer Treppenlifte sind zwei grundlegende Varianten ersichtlich, um einen Treppenlift außen zu befestigen. Die Technologie ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass die Treppenlifte nicht nur an gradlinigen, sondern auch an kurvigen Treppen angebracht werden können. Im besten Fall sollten die Führungen und Verkleidungsteile aus Edelstahl sein. Diese halten auch rauen Wetterbedingungen stand und schützen vor Sturzgefahr bei Nässe oder Glatteis. Die häufig an öffentlichen Plätzen oder in Altersheimen vorzufindenden Treppenlifte können helfen, die Außentreppe für Inklusion und altersgerechtes Wohnen barrierefrei zu gestalten.

  • Setzstufen sind für die barrierefreie Gestaltung erforderlich. Die Auftrittsstufen dürfen die Setzstufe maximal 2 cm überkragen. Offene Setzstufen oder unterschnittene Trittstufen sind unzulässig. Einzelstufen sind unter den Gesichtspunkten der Barrierefreiheit zu vermeiden.

  • Treppenmaße sind insbesondere für Senioren und Menschen mit Behinderung eine Erleichterung. Die Einhaltung der „Sicherheitsregel“ (Auftritt + Steigung = 46 cm), der „Bequemlichkeitsregel“ (Auftritt – Steigung = 12 cm) sowie des optimalen „Schrittmaß“ (2 x Steigung + Auftritt = 59 cm bis 65 cm) führt zu einem Steigungsverhältnis von 17/29 cm (Setzstufe/Trittstufe) und einem Treppenneigungswinkel zwischen 28 und 30 Grad. Im Allgemeinen fordert dieses Verhältnis den geringsten Kraftaufwand und wird als besonders angenehm empfunden. Speziell für Menschen hoher Altersklassen ist eine kräfteschonende Treppensteigung sinnvoll.

  • Die Breite der Treppenläufe richtet sich nach der Nutzungsart des Gebäudes, der Anzahl an Treppennutzer und der Nutzergruppe. Wichtig ist hier insbesondere die Funktion als Teil von Verkehrs-, Flucht- und Rettungswegen. Grundsätzlich hat der Treppenlauf eine Breite von mindestens 1,20 Meter vorzuweisen. Größere Maße können sich aus Sonderbauvorschriften und/oder der Arbeitsstättenverordnung ergeben.
  • Erkennbare Stufen sind von besonderer Bedeutung für die Sicherheit von Treppenstufen. Eine ausreichend helle und blendfreie Beleuchtung ist hierfür unabdingbar. Hohe Beleuchtungsstärken ohne Schattenwurf bei Vorderkanten oder Geländern sind für Menschen mit visueller Einschränkung – insbesondere altersbedingt – für eine barrierefreie Nutzung sinnvoll. Eine farbliche Abhebung von Tritt- und Setzstufe sowie Stufenkante erhöhen die Sicherheit weiterhin.

  • Der Oberflächenbelag ist insbesondere bei Außentreppen, die von Witterungseinflüssen betroffen sind, von elementarer Bedeutung. Speziell hinsichtlich der Barrierefreiheit ist bei Planung auf die dauerhafte Erhaltung einer rutschfesten Eigenschaft zu achten.

Alles in allem gibt es bei der barrierefreien Gestaltung für Außentreppen einiges zu beachten. Dieser Artikel hat den Zweck, die wesentlichsten Punkte zusammenzufassen und einen Überblick zu geben, was zu beachten ist. Für genauere Informationen sind die geltenden Normen DIN 18065 und DIN 18040 näher zu untersuchen.