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Wer ein Haus bauen will, der braucht einen Vermesser. Diese kommt noch bevor der Bauantrag eingereicht wird. Dabei ist die erste Aussage, so prägnant sie sein mag, die Wichtigste: Ohne den Vermesser oder besser, den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) geht es nicht.
Einsatz über die gesamte Bauphase hinweg
Das fängt mit besagtem Bauantrag bereits an. Mit diesem wird die Bauvorlage eingereicht. Sie beinhaltet die Bauplanung durch den Architekten sowie der Statik. Ebenso nötig ist in diesem Kontext der Lageplan, der durch den Vermessungsingenieur erstellt wird. Allerdings erfüllt dieser noch einige Aufgaben mehr. Daher gibt es Spezialisten wie das Vermessungsbüro in Köln. Denn neben den vermaßten Eintragungen in den für den Bauantrag nötigen Lageplan sorgt er ebenfalls für die Einhaltung des Bauordnungsrechts. Hierzu zählt etwa, dass die Baugrenze nicht überschritten wird, dass Grund- und Geschossflächen den Vorschriften entsprechen oder Grenzabstände nicht unterschritten werden.
Wer als Beispiel ein Einfamilienhaus baut, wird vom Vermesser erst einmal der Lageplan erstellen lassen. Dieser zeigt auf, wo auf dem Grundstück der Baukörper, also das Gebäude, entstehen soll. In der Kombination mit den Abstandsflächen wird schließlich die bauliche Nutzung errechnet. Ist der Bauantrag genehmigt, kommt der Vermessungsingenieur abermals vorbei. Denn er übernimmt die Planung und somit die Vorgaben, die der Erdbauer umzusetzen hat. Das geschieht durch die Grobabsteckung des Baugrundstücks mittels Holzpflöcken und später dann mithilfe der Feinabsteckung. Letztere wird mit Nägeln und einem Schnurgerüst realisiert. Hinzu kommt, dass er auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde eine Einmessbescheinigung erstellt. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung, die während der Bauphase die Richtigkeit der Umsetzung des Bauplans attestiert.
Der Vermessungsingenieur hat nach der Feinabsteckung mit dem aktuellen Bau erst einmal eine Weile Ruhe und der Bauherr sieht ihn im Regelfall erst später wieder auf der Baustelle. Schließlich gilt es nun das Fundament zu gießen und die Wände mauern zu lassen. Ist dann alles soweit fertig und der Einzug sogar schon erledigt, klopft der Vermesser abermals an der Tür. Denn nun geht es darum, die auf dem Baugrund fertiggestellten Objekte in das Liegenschaftskataster einzutragen. Hierzu müssen sämtliche Gebäude auf dem Grundstück eingezeichnet und korrekt erfasst werden. Das gilt für das Haupthaus ebenso wie für die Garage. Das zeigt auf, dass der Vermessungsingenieur eine wesentliche Rolle spielt, ohne den es beim Hausbau nicht geht. Entsprechend wichtig ist ein verlässliches Vermessungsbüro, wie das bereits erwähnte in Köln.
Die Herausforderung mit der Abmarkung
Ein Vermesser wird jedoch noch in einem anderen Bezug benötigt. Denn wer ein Grundstück kauft, der findet dabei den Hinweis, dass der Käufer die Abmarkung selbstständig übernimmt. Damit gemeint ist die „rechtswirksame Kennzeichnung einer Flurstückgrenze mithilfe von dauerhaften Grenzzeichen in der Örtlichkeit“ (Quelle: Wikipedia). Der Besitzer des Grundstücks kann diese Abmarkung nicht selbst in die Hand nehmen, sondern muss in diesem Fall hierzulande einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragen oder dies vom Katasteramt durchführen lassen. In beiden Fällen entstehen Kosten, daher ist die Frage berechtigt, ob die Abmarkung eine Pflicht ist?
Um es abschließend noch kompliziert zu machen: Jedes Bundesland hat hierzu andere Regeln. Während in Sachsen jedes Grundstück abgemarkt werden muss, ist das in Bremen ein kann. Denn hier wird die „Abmarkung durch Antrag auf örtliche Grenzfeststellung herbeigeführt“. Entsprechend muss sich vor Ort über die aktuell geltenden Bestimmungen zur Abmarkung informiert werden. Das zeigt jedoch: Ohne den Vermesser geht es nicht.