Die Hauserweiterung – Kosten, Nutzen und Möglichkeiten!

Hauserweiterung
Bild von Gregory Beaty auf Pixabay
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Das Haus, Inbegriff der Wohnstätte ist unter Einbeziehung der Ehe und Familie ein Haushalt, welcher als ständiger Wohnsitz den Begriff zuhause oder daheim pflegt. Dementsprechend glücklich sind diejenigen, welche ihr eigenes Heim als Wohneigentum betrachten können und sich der Pflege und dem Erhalt des eigenen Hauses und Gutes widmen.

Der Friede im Herzen ist gleichzusetzen mit dem Sonnenschein zu Hause. Unter dieser Prämisse wird der Begriff Haus mit einem festen Gebäude gleichgesetzt, welches von provisorischen oder windigen Konstruktionen abgegrenzt werden muss. Der Paragraf 297 des Bürgerlichen Gesetzbuches fasst diese Definition in einem Artikel zusammen und besagt: „dass alle unbeweglichen Sachen, welche auf Grund und Boden in der Absicht aufgeführt werden, dass sie stets darauf bleiben sollen, als Häuser aufgeführt werden.“

Die Hauserweiterung in der gesetzlichen Regelung!

Die baurechtlichen Voraussetzungen für den Anbau obliegen in der deutschen Rechtsregelung zahlreichen Vorschriften, die, wenn nicht von einem Architektenbüro geplant, oft unübersichtlich und mühsam erscheinen.

Als Anbau wird laut Definition jede Nutzfläche verstanden, welche die Fläche eines bereits fertiggestellten Gebäudes vergrößert. Sowohl das neue Zimmer, als auch der Wintergarten, die Garage und der Carport sowie der Balkon, der Erker, die Terrasse und selbst die Veranda werden somit zu den Anbauten und Hauserweiterungen gezählt.

Baurechtlich ist die generelle Zulässigkeit eines Anbaus im BauGB, dem Baugesetzbuch geregelt. Darüber hinaus gilt auf dem Grundstück der sogenannte Bebauungsplan, der die bauliche Nutzung des Grundstückes vordefiniert. Im Zuge der Bebauung gilt die Verordnung über die bauliche Nutzung des Grundstückes, kurz BauNVO sowie die Abweichungen eines Bebauungsplans laut den Landesbauordnungen der Bundesländer, kurz LBO. Des Weiteren werden die Nachbarschaftsrechte in dem Land – Nachbarrechtsgesetzen sowie dem BGB geregelt, die der Bebauung zum Nachbarn eine Grenze setzen.

Für eine Hauserweiterung beziehungsweise einen Anbau muss ein Bauantrag gestellt und von den Behörden genehmigt werden.

Die moderne Umsetzung eines Hausanbaus!

Der moderne Hausanbau sollte sich optisch sowohl dem Grundstück als auch dem Altbau anpassen. Beim Hausbau wird grundsätzlich das Fertighaus von einem geplanten beziehungsweise vom Architekten erstellten Gebäudeteil unterschieden. Als Fertighäuser werden kleine Wohncontainer oder Holzhäuser bezeichnet, die in der Weiterentwicklung moderner Bauwelt dem Hausmodul gleichgesetzt werden können.

Die Vorteile einer modularen Bauweise liegen somit auf der Hand und lassen sich innerhalb eines kleinen Zeitrahmens sowie ohne Verzögerungen und Mängel am Bau recht kostengünstig durchführen.

Die Baukosten einer Hauserweiterung!

Abgesehen vom Wintergarten, der Veranda oder der Terrasse, die kostengünstig selbst geplant und gebaut werden können, ist die Erweiterung des Hauses um ganze Zimmerbereiche durch einen Fertiganbau dem Markt geschuldet und beginnen in etwa bei 50.000 Euro.

Die Kosten für die Alternative, das heißt einem selbst geplanten oder vom Architekten entworfenen Anbau belaufen sich auf die Materialkosten des Rohbaus, der Bodenplatte, der Dämmung und der Eindeckung des Gebäudeteils sowie den Installationen von Elektrik und Heizung sowie anderen handwerklichen Arbeiten, z.B. dem Maler. Mit neuen Materialien, wie Klebeankern, ist es jedoch auch hier dem Laien möglich, mit etwas handwerklichem Geschick Bauarbeiten sehr gut selbst durchzuführen. Glaskapselanker werden als erweiterungsfreie Verankerung im Beton verwendet mit geringen Abständen und Entfernungen zu den Kanten. Zu den Anwendungsbereichen dieser Baumaterialien zählt die Befestigung von Rohrleitungsschellen, Lichtmasten und vielem mehr.

Neben den Handwerkerleistungen fließen in den Hausanbau oft Rahmenbedingungen, wie die Hausstruktur, das Fundament oder der Leitungszugang. Für den Hausanbau im Erdgeschoss ohne Entwässerung sowie Spezialdämmung sowie kostspielige Fenster können pro Quadratmeter 1000-1800 Euro geplant werden zuzüglich Genehmigungen, den Honoraren und dem Grundbucheintrag.