Teilverkauf der eigenen Immobilie – Was gibt es zu beachten?

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Der Großteil aller Menschen muss die eigene Immobilie finanzieren. Erst wenn der Kredit abbezahlt ist, tut sich ein wenig finanzielle Freiheit auf. Der Ausblick auf das kostenlose Wohnen im Alter lässt einen die Tilgung des Kredits meist motiviert durchziehen. Doch schon bald werden die ersten Renovierungen und Sanierungen nötig – es tut sich die Frage auf: Jetzt nochmal einen neuen Kredit aufnehmen?

Abgesehen davon, dass viele Menschen sich das Stemmen eines größeren Kredits mit zunehmendem Alter nicht mehr vorstellen können, ist man auch der Bank irgendwann „zu alt“ für ein Darlehen. Dieses sollte man ja innerhalb einer bestimmten Zeit abzahlen. Erreicht man während der berechneten Laufzeit das Renteneintrittsalter, schrillen bei der Bank alle Alarmglocken. Die Website Deutsche-Teilkauf.de erklärt, wie man im Alter finanzielle Freiheit genießen kann – ohne Darlehen und ohne sein Eigenheim aufgeben zu müssen.

Quelle: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-der-neben-frau-auf-schaukel-steht-34761/

Immobilien Teilverkauf als Alternative zum klassischen Verkauf

Im Alter entsteht vielen Menschen eine ernstzunehmende Versorgungslücke. Nicht immer reicht die gesetzliche Rente für einen würdevollen Lebensabend aus. Wer privat nicht vorgesorgt hat, muss dann im Alter den Gürtel enger schnallen. Oft scheint der Verkauf der Eigentumswohnung oder des Hauses der einzige Ausweg aus dieser misslichen Lage zu sein. Doch ein klassischer Immobilienverkauf bedeutet neben freigesetztem Kapital vor allem eines: Abschied von den eigenen vier Wänden zu nehmen und im fortgeschrittenen Alter nochmal von vorne anzufangen.

Dabei ist es gar nicht nötig, sein Eigenheim auf dem freien Markt zum Verkauf anzubieten. Wer stattdessen einen Teilverkauf von Haus oder Wohnung umsetzt, bleibt Miteigentümer seiner Immobilie und sichert sich ein lebenslanges Wohnrecht. Einen Teilverkauf ist zwischen zwei privaten Parteien ebenso möglich wie zwischen Eigentümern und einer Gesellschaft wie Deutsche-Teilkauf. Dieses Konzept scheint für immer mehr Eigentümer eine rentable Alternative zum Verkauf darzustellen, doch es gibt einiges zu beachten:

Worauf man beim Immobilien Teilverkauf achten sollte

Wer sich für einen Teilverkauf interessiert, sollte sich zunächst darüber informieren, wie genau sich dieser überhaupt gestaltet. Im ersten Schritt sollte man sich überlegen, wie viel Kapital man durch den anteilsmäßigen Verkauf freisetzen möchte – der Verkaufserlös richtet sich nämlich einerseits nach dem Gesamtwert der Immobilie und andererseits nach dem prozentualen Anteil, der abgetreten wird. Die bisherigen Gesamteigentümer bleiben in der Regel auch weiterhin Haupteigentümer und halten mehr als 50%.

In Abhängigkeit der Teilkaufsumme und dem Alter der Eigentümer wird dann ein monatliches Nutzungsentgelt errechnet. Dieses Entgelt müssen die Teilverkäufer im Austausch gegen ihr ausgedehntes Wohn- und Nutzungsrecht an die stillen Gesellschafter abführen. Das lebenslange Wohnrecht, meist sogar ein umfassender Nießbrauch, wird im Grundbuch verankert und ermöglicht den ehemaligen Gesamteigentümern sogar das Vermieten von Räumlichkeiten.

Alter spielt eine Rolle beim Teilverkauf

Zieht man einen Teilverkauf in Betracht, ist vor allem das eigene Alter entscheidend über die Rentabilität. In der Regel steigt das monatliche Nutzungsentgelt alle zehn Jahre an – wer beim Teilverkauf noch relativ jung ist, zahlt also unter Umständen besonders lange Geld an die Miteigentümer und erlebt vielleicht sogar einige Preissteigerungen. Das ideale Alter für einen Teilverkauf liegt bei 60 Jahren.

Wert schätzen lassen

Ein anderes wichtiges Kriterium dafür, ob sich der Teilverkauf lohnt oder nicht, ist der Gesamtwert der Immobilie – je höher dieser liegt, desto kleiner der Anteil, der verkauft werden muss, um eine gewisse Summe zu erreichen. Vielen Senioren fällt es leichter, einen kleineren prozentualen Anteil abzutreten. Außerdem hält sich dadurch auch die Höhe des Nutzungsentgeltes im Rahmen.

Beim Teilverkauf über eine seriöse Gesellschaft nimmt ein unabhängiger Gutachter die Schätzung der Immobilie vor. Wird der Teilverkauf privat abgewickelt, sollte unbedingt auch ein Gutachten vorliegen.

Vorher oder nachher renovieren?

Stark renovierungsbedürftige Immobilien verfügen in manchen Fällen nicht über genügend Wert, um für einen Teilverkauf in Frage zu kommen. Es kann sich lohnen, kleinere Renovierungen oder Modernisierungen vorzunehmen und erst dann ein Wertgutachten erstellen zu lassen.

Ebenso ist es aber denkbar, eine teilverkaufte Immobilie hinterher zu sanieren und als Gesamtobjekt zu verkaufen. Durch die Modernisierung von Heizungsanlage & Co steigt der Wert der Immobilie – davon profitieren bei einem regulären Verkauf natürlich auch die ehemaligen Gesamteigentümer.