Was für Pflichten gibt es bei Eis und Schnee?

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Immer wenn der Winter wieder vor der Tür steht, stellt sich die Frage, wann man eigentlich bei Schnee und Eis reagieren muss. Wie sieht es mit dem Gehweg und dem eigenen Grundstück aus? Kann man vielleicht sogar haftbar gemacht werden, wenn etwas passieren sollte?
Fragen über Fragen, die sich sicherlich jeder schon einmal gestellt hat. Wichtig zu wissen ist zunächst, dass Städten und Gemeinden in den meisten Fällen für die Gehwege verantwortlich sind. Hier gibt es aber auch Ausnahmen, weshalb man sich im Voraus immer informieren sollte. Eigentümer müssen sich aber immer um ihr eigenes Grundstück kümmern. Muss der Postbote oder ein Besucher also die Auffahrt überqueren, um zur Haustür zu kommen, muss auch hier ein Weg geräumt werden.
Kommt es zu einem Unfall, kann es sein, dass man Schadenersatz zahlen muss. Bezüglich der Gehwege gibt es in vielen Gemeinden aber inzwischen Satzungen, in denen die Pflichten den Eigentümern übertragen wurden. Der Bereich vor dem eigenen Grundstück muss dann selbst geräumt werden. Oft weiß man aber gar nicht, was für Pflichten man hat und was alles bei Schnee und Eis beachtet werden muss. Wann ist man überhaupt auf der sicheren Seite?

Woher weiß man von den eigenen Pflichten?

Wenn man Eigentümer eines Grundstückes ist, sollte man sich am Besten selbst bei der Stadt oder der Gemeinde informieren. Hier findet man schnell heraus, wer für die Sicherheit der Gehwege zuständig ist. Vermietet man dagegen die Wohnungen oder das Haus, hat man die Möglichkeit, die Streu- und Räumpflichten ganz einfach auf die Miete zu übertragen.

Gerade wenn man aber mehrere Immobilien und somit auch viele Pflichten hat, kann es sinnvoll sein, einen externen Anbieter zu beschäftigen. In größeren Städten wie in Kiel oder München kann dies sogar sehr wichtig sein. Winterdienst Kiel ist daher beispielsweise eine wichtige Adresse, wenn man jemanden anders mit den Pflichten betreuen möchte. Viele Dienste bieten dabei ganz unterschiedliche Optionen an. Mehrmals täglich räumen und streuen kann hier ein wichtiger Punkt sein. Gerade wenn es viel Schneefall gibt, dann kommt man mit dem Streuen oft gar nicht mehr hinterher. Auch die Kosten können in der Regel über die Nebenkosten abgerechnet werden.

Stichwort bei den Pflichten ist immer die Verkehrssicherheitspflicht, was nichts anderes bedeutet, als das der Weg sicher begehbar sein muss. Erfüllt man die übertragenen Pflichten der Stadt oder Gemeinde nicht, können sogar Bußgelder verhängt werden, egal ob etwas passiert ist oder nicht. Wenn man nicht weiß, was die eigenen Pflichten sind, sollte man sich bei der Stadt informieren und kann dort dann auch mehr über vorhandene Satzungen und Gesetzte erfahren.

Worauf kommt es beim Räumen und Streuen an?

Letztendlich zählt nur, dass die Wege sicher begehbar sind, egal auf welchem Weg man dies erreicht, ist nicht wichtig. Oft reichen die normalen Methoden wie Streusalz aber nicht aus und sind zudem nicht nachhaltig. Sand und Granulat sorgen da eher für sichere Gehwege.
Übrigens muss man sein Grundstück auch dann streuen, wenn man es mit Hinweisschildern versehen hat wie „Betreten verboten.“ Passiert etwas, muss man trotzdem haften. Um die Streu- und Räumpflicht kommt man also nicht herum. Man sollte hier lieber sorgfältig sein, da man sonst sogar Schadenersatz oder Schmerzensgeld zahlen muss. Wer viel unterwegs ist und seine Pflichten im Winter nicht erfüllen kann, sollte eine Firma beschäftigen.

Zur tagesüblichen Zeit müssen die Wege geräumt werden, was in den Städten und Gemeinden in Satzungen festgelegt wird. Das bedeutet in der Regel 6 bis 17 Uhr. Man muss also unter Umständen schon früh aufstehen, um seinen Pflichten nachkommen zu müssen. Solange wie es keine Probleme oder Unfälle gibt, passiert auch nichts. Man sollte es aber nicht darauf ankommen lassen. Bestenfalls räumt man den Gehweg komplett und nicht nur einen kleinen Pfad. Salz kann schon am Vorabend gestreut werden, wenn Schneefall angesagt wurde.

Auf keinen Fall sollte das Risiko unterschätzt werden, denn gerade bei älteren Menschen passieren oft ärgerliche Glätteunfälle. Vergessen sollte auch nicht der Balkon, der in dieser Jahreszeit ebenfalls sehr glatt sein kann.