Die gebräuchlichsten Verfahren zur Wandabdichtung sind die Abdichtung mit Bitumenemulsionen wie Elastomerbitumen oder Polymerbitumen oder Dichtschlämmen. Die Wandabdichtung kann auch mit Hilfe von Horizontalen Bohrungen, die im Abstand von 15 cm in das Mauerwerk gebohrt werden und anschließend mit Kieselsäure verpresst werden, (Verkieselung) erfolgen. Bei Neubauten erfolgt die Wandabdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit mit einer Horizontalsperre. Das Mauerwerk wird bei diesem Verfahren mit Folien oder Bitumenbahnen von der Bodenplatte isoliert, so dass keine Feuchtigkeit vom Boden her aufsteigen kann.
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Eine Horizontalsperre kann auch nachträglich im Rahmen einer Gebäudesanierung hergestellt werden. Gängige Verfahren zur Mauerwerksabdichtung bzw. Wandabdichtung mit einer nachträglich erstellten Horizontalsperre sind das Mauersägeverfahren, bei dem das Mauerwerk horizontal aufgesägt wird. Nach dem Aufsägen werden in die Schlitze Edelstahlbleche oder Kunststoffplatten eingeschoben. Bei durchgehen- den Mörtelfugen können auch gewellte Edelstahlbleche eingeschlagen werden, ohne dass das Mauerwerk aufgesägt werden muss.
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