Treppe berechnen: Treppenrechner online

Treppe berechnen
Treppe berechnen

Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Innentreppe oder eine Außentreppe im Freien bauen wollen, bevor Sie mit dieser Arbeit beginnen kann, müssen Sie die Treppe berechen. Bei der Treppenberechnug ist es erforderlich, eine ganze Reihe von Parametern zu berücksichtigen. So muss die Steigung, die Steigungshöhe, die Stufenzahl, die Lauflänge und die Auftrittsbreite der Treppe berechnet werden. Bei der Treppenberchnung sind auch baurechtlichen Bestimmungen zu beachten. Im Folgenden werden die verschiedenen Grundlagen und Formeln, die zur Berechnung einer Treppe notwendig sind, erläutert.

Treppe berechnen: Grundlagen

Die nachfolgenden Ausgangswerte sind zur Treppenberechnung einer geraden Treppe grundlegend:

  • Die  Höhe der Treppe: Gemeint ist damit der Höhenunterschied, welchen die Treppe überwinden soll.
  • Die Tiefe der Treppe: Damit ist die Länge gemeint, welche die Treppenkonstruktion am Boden  den Untergeschoßes einnimmt.
  • Die Länge der Treppe: Die diagonale Treppenlänge lässt sich aus der Tiefe und der Höhe der Treppe ausrechnen

Aus diesen 3 Werten können Sie den Platz errechnen, welche die Treppenkonstruktion einnimmt.

 


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Grundlagen zum Treppenstufen berechnen

Begriffserklärung: Treppe berechnen
Begriffserklärung: Treppe berechnen

Die Tiefe der Stufen bezeichnet man als Auftritt, während die Stufenhöhe Steigung genannt wird. Je nach Gebäudenutzung, Gebäudehöhe und vor allem der Nutzung der Treppe gelten für die Steigung unterschiedliche baurechtliche Vorschriften. So gilt für baurechtlich notwendige Treppen eine minimale Steigung von 14 cm und eine maximale Steigung von 20 cm, während für baurechtlich nicht notwendige Treppen (zusätzliche Treppe) ebenfalls eine minimale Steigung von 14 cm, aber eine maximale Steigung von 21 cm gilt. In Wohnhäusern werden Steigungen von ca. 17 cm am bequemsten empfunden. Bei der Treppenberechnung sollte man auch die durchschnittliche Schrittlänge eines Erwachsenen berücksichtigen. Diese beträgt 63 cm. Die Stufentiefe plus die doppelte Stufenhöhe sollte daher 63 cm betragen.

Die Anzahl der Stufen können Sie einfach errechnen, indem Sie den zu überwindenden Höhenunterschied durch die erforderliche Stufenhöhe dividieren. Dabei sollten Sie sich an die vorgeschriebenen Normwerte halten.

Normwerte für die Stufenhöhe:

  • Dachbodentreppen: 18-20 cm
  • Kellertreppen: 18-19 cm
  • Geschoßtreppen: 16-19 cm
  • gewerbliche Treppen: 17-19 cm
  • Verwaltungsgebäude: 16-17 cm
  • Schulen (Treppenhöhe wird auf die Größe der Kinder abgestimmt) 14-16 cm

Es zeigt sich das eine Treppenhöhe von ca. 18 cm einen guten Mittelwert bildet, von dem Sie beim Treppen berechnen ausgehen können. Dieser Wert gilt sowohl für Innentreppen als auch für Außentreppen. Hinweis: Die Treppenhöhe wird auch als Steigung bezeichnet.

Bei der Planung und Berechnung einer Treppe sind noch einige grundlegende Regeln zu beachten, damit diese sicher und bequem genutzt werden kann.


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Die Sicherheitsregel:

Diese Regel zielt auf die Auftrittsbreite der Treppenstufen ab. Diese darf in keinem Fall zu gering sein, da ansonsten Sturzgefahr besteht. Die Summe von Auftrittsbreite und Steigungshöhe sollte mindestens 46 cm betragen.

Formel: Steigungshöhe + Auftrittsbreite = 46 Zentimeter

Die Schrittmaßregel:

Das durchschnittliche Schrittmaß (Abstand von Fußhinterkante zu Fußhinterkante) eines Erwachsenen liegt bei ca. 63 cm. Die Auftrittsbreite der Stufen wird aus diesem Schrittmaß berechnet. Beim Treppen steigen verkürzt sich die Schrittlänge um das 2 fache der Höhe. Das Empfehlenswerte Steigungsverhältnis liegt bei 18/27. Die Schrittmaßregel eignet sich für Treppen mit einer Steigung zwischen 30-37°. Ist die Treppe steiler so, werden die Auftritte schmaler. Liegt die Steigung hingegen unter 30°, so werden die Auftritte sehr breit, so dass die Treppe nicht bequem nutzbar ist.

Formel: Auftrittsbreite + 2 x Steigungshöhe = etwa 63 Zentimeter

Die Bequemlichkeitsregel:

Während in öffentlichen Gebäuden die Sicherheitsregel maßgebend ist, wird in privat genutzten Wohngebäuden eher die Bequemlichkeitsregel angewendet. Diese besagt, dass die Differenz zwischen Auftrittsbreite und Steigungshöhe 12 ergeben sollte.

Auftrittsbreite – Steigungshöhe = 12

 


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Die Lauflänge der Treppe berechnen:

Natürlich wollen Sie wissen, wieviel Platz die Treppenkonstruktion benötigt. Dazu müssen Sie die Lauflänge der Treppe berechnen. Die Lauflänge ergibt sich aus der Anzahl der Stufen multipliziert mit der Auftrittsbreite. Bei dieser Berechnung handelt es sich nur um den Platzbedarf für die Konstruktion,. Tatsächlich sollten bei einer Treppe unten und oben jeweils 1 Meter hinzuaddiert werden.

Formel: Lauflänge = Anzahl der Auftritte x Auftrittsbreite

Die Stufenzahl berechnen:

Die Stufenzahl lässt sich recht einfach ermitteln. Zur Berechnung teilen Sie einfach die Geschoßhöhe durch die gewünschte bzw. baurechtlich erforderliche Steigungshöhe. In der Regel werden ungerade Maße herauskommen, so dass man das Ergebnis entweder aufrundet oder abrundet, da man keine halben Stufen herstellen kann. Daher müssen Sie nach der Ermittlung der Stufenanzahl die exakte Stufenhöhe nochmals berechnen.

 

Formel: Stufenzahl = Geschoßhöhe / Steigungshöhe


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Die Auftrittsbreite der Treppe berechnen:

Für die Berechnung der Auftrittsbreite wird das oben schon genannte durchschnittliche Schrittmaß von 63 cm benötigt. Die Auftrittsbreite bestimmt, wieviel Platz der Fuß auf der Treppenstufe hat. Dieses gibt also die Tiefe der Stufe an. Eine Auftrittsbreite von ca. 29 cm ist empfehlenswert. Für baurechtlich notwendige Treppen ist eine Auftrittsbreite von 23 cm -37 cm zugelassen.

Formel: Auftrittsbreite = 63 cm – 2 x Steigungshöhe

Steigungshöhe der Treppe berechnen:

Nachdem Sie die Anzahl der Stufen ermittelt haben, können Sie die genaue Steigungshöhe der Treppe berechnen. Wie schon oben angesprochen, ist für eine baurechtlich notwendige Treppe eine Steigungshöhe von 140-200 mm zulässig, dennoch sollte sich die Steigungshöhe in Wohngebäuden möglichst zwischen 160-180 mm bewegen, damit Sie die Treppe bequem begehen können

Formel: Steigungshöhe = Geschosshöhe / Anzahl der Stufen


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Die Steigung der Treppe berechnen

Ist die Steigung einer Treppe zu steil, so besteht Sturzgefahr, wird die Steigung hingegen zu flach ausgelegt, so benötigt die Treppenkonstruktion unnötig viel Platz. Zudem wird das Gehen auf der Treppe als unbequem empfunden. Um die Treppensteigung zu ermitteln, teilen Sie  die Geschosshöhe durch die Länge der Treppe. Wenn der Wert größer als 1 ist, so sollten Sie eine andere Treppenart, wie z.B. eine Spindeltreppe wählen, da die Steigung ansonsten zu steil ist. Erhalten Sie bei der Berechnung der Steigung einen Wert unter 0,45, so ist es ratsam die Treppe etwas steiler zu konstruieren, da ansonsten wertvolle Wohnfläche verschwendet wird.

Formel: Steigung = Geschosshöhe / Lauflänge der Treppe


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Weitere Punkte, die bei der Treppenberechnung beachtet werden sollten:

  • Neben der Steigungshöhe und der Lauflänge sollten Sie bei der Berechnung der Treppe auch die nutzbare Laufbreite beachten. Zur Berechnung der nutzbaren Laufbreite ziehen Sie den Platz, den die Treppengeländer einnehmen, von der Stufenbreite ab. So erhalten Sie die tatsächliche Durchgangsbreite. In der DIN 18065 sind die Mindestmaße für die Durchgangsbreite geregelt.
  • Des Weiteren sollten Sie die baurechtlichen Vorschriften bezüglich der Steigung (Steilheit) der Treppe beachten. Diese sind ebenfalls in der DIN 18065 aufgeführt.
  • Hinweis: Trotzdem alle Angaben sorgfältig recherchiert wurden, sind Fehler in den Angaben nicht ausgeschlossen. Zur Berechnung von Treppen sollten Sie daher immer einen Fachmann zu Rate ziehen. Es wird keine Haftung für Sach- oder Personenschäden übernommen.

Baurechtlich notwendige und baurechtlich nicht notwendige Treppen

nach DIN 18065

Baurechtlich notwendige Treppen berechnen
Baurechtlich notwendige Treppen berechnen

Baurechtlich notwendige Treppe:

Eine baurechtlich notwendige Treppe ist zum Verlassen des Gebäudes zwingend notwendig und somit Bestandteil des Rettungsweges.

Baurechtlich nicht notwendige Treppe:

Eine baurechtlich nicht notwendige Treppe wird durch folgende Eigenschaften beschrieben:

  • kein Fluchtweg
  • eine zusätzliche Treppe auf die auch verzichtet werden kann
  • z.B. eine nicht öffentlich zugängliche Verbindungstreppe in gewerblich genutzten Gebäuden.
  • beispielsweise eine Dachbodentreppe oder Leitertreppe
  • alle Arten von Steiltreppen

Wenn Sie eine baurechtlich nicht notwendige Treppe berechnen wollen, gelten zum Teil andere Werte. Eine baurechtlich nicht notwendige Treppe benötigt nur eine Mindestbreite von 50 cm. Baurechtlich notwendige Treppen benötigen hingegen eine Mindestbreite von 80 cm (bei Mehrfamilienhäusern mit max. 2 Wohnungen im Gebäude) Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 2 Wohneinheiten ist eine Breite von mindestens  100 cm vorgeschrieben. Hinweis: Bei Mehrparteienhäusern und Gewerbegebäuden gelten gesonderte Vorschriften.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Maße Sie bei baurechtlich notwendigen und baurechtlich nicht notwendigen Treppen beim Treppe berechnen einhalten müssen:

Bauartzulässige Auftrittsbreitezulässige Stufenhöhe
allgemein26-37 cm14-19 cm
Wohnhausgebäude (max. 2 Wohneinheiten) noch zulässig23-37 cm14-20 cm
baurechtlich nicht notwendige Treppen21-37 cm14-21 cm

Wenn Sie eine Treppe berechnen wollen, so können Sie sich im Rahmen der oben angegebenen Werte bewegen. Allerdings sollten Sie vom Optimalverhältnis von  18cm Stufenhöhe und 26-28 cm Stufenbreite nicht allzu stark abweichen, da abweichende Werte in der Regel zu einer Komforteinbuße führen.


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Treppenrechner Online:

Mit dem folgenden online Treppenrechner können Sie wichtige Werte wie z.B. Auftrittsbreite, die Anzahl der Stufen, die Steigung und die Lauflänge von Treppen berechnen. Hinweis: Trotzdem der online Treppenrechner sehr sorgfältig programmiert wurde, sind Fehler bei der Treppenberechnung nicht ausgeschlossen. Es wird keine Haftung für Sach- und Personenschäden übernommen. Zur Treppenberechnung sollten Sie immer einen Fachmann hinzuziehen.

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