Kosten Wasseruhr einbauen

Bei einem Mehrfamilienhaus ist es sehr sinnvoll, wenn der Wasserverbrauch von jeder Wohnung mit einer separaten Wasseruhr erfasst wird. Die Kosten für die Wasseruhren trägt in der Regel der Vermieter. Allerdings kann der Vermieter die Kosten für die Wasseruhr durch eine Erhöhung der Miete auf den Mieter umlegen, da es sich um eine wertverbessernde Modernisierungsmaßnahme handelt.


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Der Mieter muss den Einbau einer Wasseruhr nach § 554 BGB dulden. Allerdings können nur die Kosten für die Wartung und Eichung der Wasseruhren auf die Miete umgelegt werden. Die Kosten für den erstmaligen Einbau und die Anschaffungskosten können nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden. Wenn der Vermieter die Kosten für die Wasseruhr auf die Betriebskosten umlegen will, so kann er die Wasserzähler auch mieten.

Kosten Wasseruhr einbauen

Wenn die Kosten der Eichung der Wasseruhren genauso hoch sind, wie ein Austausch, so sind die periodischen Austauschkosten auf die Betriebskosten umlagefähig, während die Kosten für den Austausch einer defekten Wasseruhr nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden können. Die Kosten für eine Wasseruhr liegen je nach Fabrikat bei ca. 50-85 Euro. Dazu kommen noch die Eichgebühren, die sich nach der Größe des Zählers richten und bei ca. 10 Euro liegen. Die Kosten für den Einbau der Wasseruhren hängen von den örtlichen Gegebenheiten des Gebäudes ab. Je nachdem wie der Verlauf der Wasserleitungen ist, müssen bestimmte Änderungsarbeiten durchgeführt werden, die erhebliche Kosten verursachen können, die weit über den Anschaffungskosten der Wasseruhren liegen.


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Wichtig ist, dass nur geeichte Wasseruhren eingebaut werden dürfen. Auch wenn die Eichfrist abgelaufen ist, dürfen die Wasseruhren nicht mehr verwendet werden. Die Verwendung von nicht geeichten Wasseruhren kann ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen. Der Vermieter ist allerdings nicht verpflichtet zum Erfassen des Wasserverbrauchs Wasseruhren einzubauen. Alternativ können die Kosten für den Wasserverbrauch auch auf die Wohnfläche der betreffenden Wohnungen umgelegt werden. Wenn allerdings Wasseruhren eingebaut sind, so muss der Wasserverbrauch auch mit diesen erfasst werden. Eine Umrechnung der Wasserkosten auf die Wohnfläche ist dann nicht mehr möglich, auch wenn im Mietvertrag anderes vereinbart wurde. Die Wasseruhren müssen gegen Manipulation durch den Vermieter oder den Mieter wirkungsvoll geschützt sein.

Alle Angaben ohne Gewähr!