Hauskauf Notarkosten

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist in Deutschland eine Beurkundung des Kaufvertrages über einen Hauskauf, den Kauf einer Wohnung oder eines Grundstücks gesetzlich vorgeschrieben. D.h. beim Hauskauf wird man nicht um die Notarkosten herumkommen. Die Kosten zahlt in der Regel der Käufer der Immobilie. Allerdings können Käufer und Verkäufer bezüglich der Notarkosten auch gesonderte Vereinbarungen treffen. Normalerweise sind in den Kosten für den Notar beim Hauskauf folgende Leistungen enthalten:

  • Die Kosten für den Vertragsentwurf, sowie den Zeitaufwand, um den Kaufvertrag sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer genau zu erklären.
  • Die Aufwendungen für die Beurkundung des Kaufvertrages.
  • Die Leistungen für Erledigungen und Genehmigungen, die den Kaufvertrag betreffen. Zu diesen Leistungen zählen die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die Löschung eventueller alter Grundschulden. Manchmal ist es auch sinnvoll eingetragene Grundschulden zu übernehmen um die Kosten für eine Eintragung neuer Grundschulden zu sparen.

In der Regel liegen die Notarkosten beim Hauskauf zwischen 1-2% des Kaufpreises. Eine genaue Kostenangabe kann nur der jeweilige Notar geben, vorausgesetzt man informiert diesen über alle Leistungen und dem Umfang der Eintragungen und Grundbuchänderungen. Im Zweifelsfall sollte man sich auch über den angebotenen Leistungsumfang bei dem zuständigen Notar informieren.

Alle Angaben ohne Gewähr!


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