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Das Sprichwort, das Handwerk goldenen Boden hat, ist bekannt und trifft auch noch in der heutigen Zeit zu. In Deutschland existieren mehrere hunderttausende von Handwerksbetriebe in den verschiedensten Geschäftszweigen.
Doch noch immer gibt es viel zu viele Handwerker, die für ihren Betrieb kein eigenes Firmenkonto nutzen. Doch in der Praxis zeigt sich regelmäßig, welchen Wert das Konto für einen Betrieb hat. Vielleicht sind auf den ersten Blick Gebühren und Entgelte eine Last, aber spätestens, wenn das Finanzamt oder der Rentenversicherer zwecks einer Betriebsprüfung vor der Tür stehen, wird schnell der Vorteil eines Firmenkontos klar.
Besonders in der Gründungs- und Startphase benutzen viele selbständige Handwerker ihr privates Girokonto nicht nur für private Zahlungsvorgänge beispielsweise für einen Hauskauf, sondern auch für geschäftliche Zwecke. Wie man zu einer Immobilienfinanzierung ohne Schufa, sowie wertvolle Ratschläge bekommt, kann man hier nachlesen.
Die Vermischung von Privat- und Geschäftszwecken auf einem Konto wird von den Banken und Sparkassen nicht unbedingt gern gesehen, aber in allermeisten Fällen toleriert. Voraussetzung ist ein Gespräch zwischen Handwerker und Bank. Das ist besonders am Anfang einer Firmengründung wichtig, weil man seinen Handwerksbetrieb ordentlich ans Laufen bringen möchte. Trotzdem: Sobald die ersten Rechnungen in der Firma bezahlt werden müssen, ist eine Trennung von privatem und geschäftlichem Konto äußerst ratsam.
Ein Firmenkonto für Handwerker hat den Vorteil, dass ein nur für den betrieblich genutztes Konto die Buchführung erleichtert. Denn hier sind alle Zahlungsvorgänge eindeutig zugeordnet und können dementsprechend aufbewahrt werden. Die Trennung der beruflichen und privaten Finanzaktivitäten lohnt sich in jedem Fall und bringt einen weiteren Vorteil. So kann jeder Handwerker übersichtlich erkennen, wo die Firma finanziell steht und wie viel Guthaben vorhanden ist für Investitionen oder für die kommenden fälligen Rechnungen.
Nicht unwichtig ist auch der Punkt der Aufbewahrungspflicht von Firmen- bzw. Geschäftsunterlagen. Wer ein selbstständiges Gewerbe ausübt, muss alle Unterlagen und Dokumente, die die Firma betreffen, zehn Jahre aufbewahren und verfügbar halten. Hierzu zählen natürlich auch die Kontoauszüge, auf denen alle Buchungen aufgeführt sind. Das Finanzamt erkennt auch Online-Kontoauszüge an. Allerdings können diese auch bei einer Direktbank im Internet angefordert werden, sodass diese dann per Post gesendet werden.
Selbständige und Handwerker, die ein privates Girokonto auch für den geschäftlichen Zweck nutzen, sind bei den Sparkassen und Banken nicht gern gesehen, weil es für sie potentielle Firmenkunden sind. Es gibt sogar Bankinstitute, die das Konto sogar kündigen, wenn sie eine geschäftliche Verwendung desselbigen vermuten. Grundsätzlich bestehen nämlich in diesem Fall andere Regeln und Konditionen als mit Verbrauchern. Das kann sich unter anderem auch auf die Einräumung eines Dispositionskredites auswirken. Während Gehaltsempfängern problemlos automatisch nach drei Gehaltseingängen ein Dispositionskredit eingeräumt wird, ist diese Selbstverständlichkeit bei Selbständigen nicht der Fall. Bei einem Firmenkonto kann aber auch ein Kontokorrentkredit vereinbart werden, der als Dispo für kurzfristige Investitionen oder beispielsweise für eine Warenlieferung genutzt werden kann.
Ist ein Firmenkonto für Selbstständige ein Muss?
Wer hier und da mal nebenbei ein paar Sachen bei einer Internet-Auktion versteigert oder auf dem Flohmarkt verkauft, wird nicht gleich ein Firmenkonto eröffnen müssen. Wer aber regelmäßig regelmäßigen Zahlungsverkehr mit Warenlieferanten und Kunden pflegt, ist mit einem Firmenkonto auf der sicheren Seite.
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