Handwerkliche Herausforderungen rund um den Umzug

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Wenn man jung ist und vielleicht als Student oder Azubi umzieht, sind die Umzüge noch nicht allzu kompliziert und recht schnell vollzogen. Die neue Unterkunft ist gefunden, die alte gekündigt, die neue Bleibe schnell hergerichtet. Das funktioniert ganz gut, wenn es sich um ein WG-Zimmer oder ein 1-Zimmer Apartment handelt. Bei einer richtigen Mehrzimmer-Wohnung und vielleicht mehreren Personen (die darin wohnen) kann das schon anders aussehen. Verschiedene Fristen müssen beachtet, Mietverträge durchgesehen und Pflichten erfüllt werden. Als Mieter sollte man seine Rechte kennen, um diese im Streitfall gegenüber dem Vermieter geltend machen zu können.

Wenn es zu einem Umzug kommt, ist höchstwahrscheinlich die neue Wohnung schon gefunden und der neue Mietvertrag gilt ab dem Datum, an dem der alte Mietvertrag endet. Das wäre zumindest die optimale Situation, damit man eine teure Doppelmiete umgehen kann. Das gelingt leider nicht immer und manchmal muss die neue Wohnung schnell angemietet werden, damit sich der neue Vermieter nicht doch noch für jemanden entscheidet, der schneller einziehen kann. Wenn man Glück hat, findet man für seine alte Wohnung einen Nachmieter ab dem gewünschten Zeitpunkt. Neben diesen und noch anderen Dingen wird man auch noch einige Arbeiten erledigen müssen. Als geschickter Heimwerker hat man dann den Vorteil, dass man einiges selbst erledigen kann und im besten Fall dafür nicht noch Handwerker bezahlen muss.

Was für Arbeiten sind bei einem Auszug/Einzug zu erledigen?

Wenn man aus der alten Wohnung auszieht, müssen nur dann Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen erledigt werden, wenn das im Mietvertrag so festgehalten wurde. Das sollte man im Vorfeld wissen, beziehungsweise nachgelesen haben. Im optimalen Fall kann man als Mieter einfach die Wohnung verlassen und muss gar nichts bis auf eine Endreinigung durchführen. Es ist dann die Rede davon, dass die Wohnung im besenreinen Zustand übergeben wird. Dies bedeutet, dass man mindestens die Böden wischen und saugen und sonstige Verschmutzungen beseitigen sollte. Es ist sicherlich interessant zu wissen, dass Räume vom Vermieter bei Bedarf alle paar Jahre instandgehalten werden müssen, wenn dies erforderlich ist. Dazu gibt es Fristen, die wie folgt aussehen:

  • Alle 3 Jahre: Küche, Badezimmer, Dusche
  • Alle 5 Jahre: Flure, Dielen, Wohn- sowie Schlafräume
  • Alle 7 Jahre: die weiteren Nebenräume

Es sollten dann Wände überprüft und bei Bedarf gestrichen und kleinere Schäden ausgebessert werden.

Schönheitsreparaturen selbst durchführen

Zunächst muss geklärt sein, ob die Regelungen im Vertrag bezüglich der Schönheitsreparaturen wirksam sind. Mehr zum Thema Schönheitsreparaturen im Bezug auf das Mietrecht kann man beispielsweise unter dem vor-stehenden Link in Erfahrung bringen. Wenn man nun dafür aufkommen muss, muss man als Mieter spätestens beim Auszug alle fälligen Schönheitsreparaturen durchgeführt haben.

Was gehört zu den Schönheitsreparaturen?

Bei Schönheitsreparaturen handelt es sich um oberflächliche Renovierungsarbeiten. Mit diesen sollten sich die normalen Gebrauchs- und Abnutzungsspuren entfernen lassen, die in den Jahren des Wohnens entstanden sind. Zu Schönheitsreparaturen zählen das Tapezieren, Streichen oder auch Lackieren von Wänden, Decken, Böden, Türen und Fenstern im Inneren der Wohnung. Auch betroffen können Heizkörper und Heizungsrohre sein. Dazu zählen können auch das Beseitigen von Bohrlöchern oder kleineren Rissen sowie Schäden im Putz, Holz oder Mauerwerk. Für die Durchführung solcher Reparaturen benötigt man normalerweise nur Farbe, Lack, Tapeten und ein wenig Gips oder Spachtelmasse.

Fachgerechte Durchführung der Schönheitsreparaturen

Diese Schönheitsreparaturen sollten dabei fachgerecht sowie in durchschnittlicher Qualität erledigt werden. Wenn man also über ein gutes handwerkliches Geschick verfügt, werden diese Arbeiten nicht all zu schwer fallen und man kann sie gut selbst durchführen. Jedoch muss der Vermieter keine fehlerhaften oder laienhaften Reparaturarbeiten akzeptieren. Wenn es beispielsweise zu Falten und Blasen unter der Tapete kommt oder die Farbe an den gestrichenen Wänden nicht deckt, kann der Vermieter einen Schadensersatz oder eine Neudurchführung der Arbeiten verlangen. Aufwändigere Renovierungsaufgaben sowie Reparaturen außerhalb der Wohnung gehören nicht zu den Schönheitsreparaturen.

Wenn es zu Schäden gekommen ist, zählt das nicht zu den Schönheitsreparaturen. Die Beseitigung von Schäden – also die Reparaturkosten – trägt derjenige, von dem der Mangel verursacht wurde.

Was noch an handwerklichen Arbeiten bei einem Umzug anfallen kann:

  • Demontage und Montage von Möbeln, Küchen, Aquarien usw.
  • Elektroarbeiten (Lampenanschluss, Herdanschluss, Kabelverlegung). Elektrogeräte sollten schließlich sofort nach dem Umzug wieder funktionsfähig sein.
  • Schreinerarbeiten (zum Beispiel Arbeitsplatten in der Küche passend machen oder Möbel an Schrägen anpassen)
  • Renovierung und Malerarbeiten
  • Bodenverlegung
  • Grundreinigung

Für einen geübten und erfahrenen Heimwerker sollten die meisten Arbeiten gut selbst durchzuführen sein. Zudem kann man sich bestimmt für manche Arbeiten auch Hilfe heranholen. Bevor jedoch Zweifel aufkommen (besonders bei den Elektroarbeiten), sollte man zur Sicherheit doch einen professionellen Handwerker beauftragen.