Gasanmeldung nach Umzug: Darauf muss geachtet werden

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Nach dem Umzug in die neue Wohnung oder dem Einzug in ein neues Haus, ist die Gasanmeldung eine der ersten Aufgaben. Generell sollte sie immer durch den Mieter selbst erfolgen. Handelt es sich um Wohneigentum, ist natürlich der Eigentümer gefragt. Zunächst gilt es hier zu klären, ob das Gas weiter vom alten Anbieter bezogen wird oder ob der Umzug Anlass für einen Wechsel ist.

Versorgung klären

Wer seinen alten Gasanbieter aufgrund attraktiver Konditionen behalten möchte, muss zunächst klären, ob dieser auch zur aktuellen Adresse liefert. Das ist nicht bei allen Anbietern der Fall. Erfolgt die Lieferung aber bis zur neuen Anschrift, können Verbraucher hier ganz einfach wieder ihr Gas anmelden. In diesem Fall wird die bisherige Kunden- oder Vertragsnummer benötigt. Weiterhin muss der Versorger rechtzeitig über den Umzug und damit auch über den Wechsel der Adresse informiert werden.

Mittlerweile kann bei den meisten Anbietern eine solche Anmeldung telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Das spart Zeit und mindert den Aufwand erheblich. Wichtig ist vorab allerdings auch nachzufragen, ob an der neuen Adresse die gleichen Konditionen gelten. Hier kann es bei den Verbraucherpreisen durchaus zu Schwankungen kommen.

Umzug für Versorgerwechsel nutzen

Ein Umzug kann auch die Möglichkeit sein, auf das Angebot eines neuen Versorgers auszuweichen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn bislang noch kein Gas bezogen wurde  oder der alte Versorger das Gebiet nicht beliefert. Auch unter diesen Voraussetzungen ist die Anmeldung sehr einfach. Bei den meisten Gasanbietern kann die Anmeldung ganz einfach online erfolgen.

Bei der Anmeldung sind einige persönliche Daten erforderlich. Hierzu gehören die Adresse und das Einzugsdatum. Weiterhin müssen in dem Anmeldeformular die Bankdaten und der voraussichtlich Gasverbrauch angegeben werden. Letzteres ist für die Ermittlung der monatlichen Zahlung erforderlich. Außerdem benötigt der Gasanbieter das genaue Einzugsdatum, sodass die Versorgung rechtzeitig beginnt. Ebenso wichtig sind die Zählernummer und falls vorhanden die Kundennummer des alten Versorgers.

Zählernummer ausfindig machen

Die Zählernummer des Gaszählers lässt sich sehr einfach und schnell ausfindig machen. Sie befindet sich direkt am Gaszähler. Der Gaszähler ist an sich recht klein, wobei die Nummer sehr gut erkennbar ist. Die Zählernummer ist generell aufgedruckt. Anders sieht es aber beim Zählerstand aus. Dieser muss dem Versorger in der Regel auch mitgeteilt werden. Er wird als Start-Zählerstand vermerkt und wird für die Ermittlung des tatsächlichen Verbrauchs gebraucht.

Geht die neue Gasanmeldung mit einem Wechsel des Gasanbieters einher, erfolgt die Kündigung beim alten Versorger meist durch den Neuen. In diesem Fall muss lediglich eine Vollmacht ausgestellt werden. Wichtig ist, mit der Anmeldung bei dem neuen Anbieter nicht zu lange zu warten. So kann es bis zu drei Wochen dauern, bis dieser dann tatsächlich die Versorgung übernimmt.

Grundversorger springt im Notfall ein

Auch wenn die Gasanmeldung nicht rechtzeitig erfolgt, entsteht keine Versorgungslücke. Wie beim Strom muss auch beim Gas generell der Grundversorger einspringen. Er übernimmt im Notfall auch nur zeitweise die Versorgung mit Gas. Dadurch kann in jedem Fall geheizt und gekocht werden. Ein Nachteil ist allerdings, dass die Grundversorger in der Regel mit höheren Preisen kalkulieren, sodass der Gasbezug zumindest zeitweise deutlich teurer ist.