Einbruchschutz mit Videokamera – nicht alles ist erlaubt!

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Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist erfreulicherweise rückläufig. Grund dafür ist sicher auch, dass Deutschland in Sachen Einbruchschutz nachgerüstet hat. Fenster und Türen werden mit mechanischer Sicherungstechnik versehen, Alarmanlagen und Videoüberwachungen tun ein Übriges zur wirkungsvollen Abschreckung von Einbrechern. Das Smartphone revolutioniert nicht nur das Innere eines Hauses, auch die Außensicherung wird mit intelligenten Überwachungssystemen immer einfacher zu bedienen.

Spezialist für mechanische und elektronische Sicherheitstechnik


AMT Schlüsseldienst Berlin hat sich auf Alarm- und Überwachungstechnik spezialisiert. Der Schlüsseldienst mit über 20 Jahren Erfahrung hat sich in und um Berlin als zuverlässiger Dienstleister in Fragen der Sicherheit einen guten Namen gemacht. Der Inhaber und sein 20-köpfiges Team sind Profis nicht nur im Umgang mit verschlossenen Türen, sie sind auch ein starker Partner in Sachen Einbruchschutz. Ihr Knowhow erstreckt sich über die gesamte Bandbreite der mechanischen und elektronischen Sicherheitstechnik, von Schließsystemen für Fenster und Türen bis hin zu Überwachungssystemen, die individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ergänzt wird das Dienstleistungsangebot durch einen Türöffnungs-Notdienst auch von Autotüren rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche. Im Ladengeschäft in Friedrichshain werden darüber hinaus Schlüssel aller Art schnell und zuverlässig nachgemacht. Weitere Informationen über das umfangreiche Leistungsspektrum gibt es auf der Website des Unternehmens. Dort werden auch unterschiedliche Lösungen für mechanische und elektronische Möglichkeiten der Einbruchsicherung vorgestellt.

Sicherer Einbruchschutz durch Videoüberwachung


Zunehmend in den effektiven Einbruchschutz integriert werden sogenannte smarte Sicherheitssysteme.
Eine Alarmanlage macht in erster Linie Lärm. Das vertreibt einen großen Teil der potenziellen Einbrecher, müssen sie doch befürchten, dass die Hausbewohner oder die Nachbarschaft die Polizei verständigen. In einem Gewerbegebiet ohne nächtliche Bewohner hingegen muss der Alarm schon direkt mit der Polizei verbunden sein. Für das Einfamilienhaus bietet sich eine Überwachungsanlage an, die durch eine App über das Smartphone den Besitzer verständigt. Diese Systeme werden immer beliebter. Auch Videokameras, die das Grundstück im Auge behalten, kommen verstärkt zum Einsatz. Aber Achtung: Für den Einsatz von Videokameras gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Der Datenschutz beschränkt die Überwachung auf das eigene Grundstück. Außerdem muss die Kamera überwiegend privatem Interesse wie dem Einbruchschutz dienen und darf nicht dazu benutzt werden, zum Beispiel heimlich in Nachbars Garten Umschau zu halten. Die Aufnahmen müssen regelmäßig, etwa nach 24 Stunden, wieder gelöscht werden. Ist nur das private Grundstück auf den Aufnahmen zu sehen, gibt es keine Vorschriften für das Löschen. Auf jeden Fall muss aber ein Hinweisschild angebracht werden, das jedem gut sichtbar mitteilt: Dieses Objekt wird videoüberwacht! Öffentliche Bereiche, wozu zum Beispiel auch der Gehweg vor dem Haus gehört, dürfen nicht überwacht werden. Damit würden die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Personen verletzt, die am Haus vorbeigehen und von der Kamera aufgenommen werden. Im Übrigen genießt auch der Einbrecher Persönlichkeitsrechte. So ist es nicht erlaubt, den Täter bei der Tat aufzunehmen und den Film dann ins Internet zu stellen, um ihm so vielleicht auf die Spur zu kommen. Sollte man einen Einbrecher auf frischer Tat gefilmt haben, kann man das Filmmaterial nur der Polizei für die Ermittlungen übergeben. Eigenmächtiges Ermitteln kann sonst rasch teuer werden.