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    Arbeitsschutzbelehrung

    Die Arbeitsschutzbelehrung gewährleistet, dass der Arbeitnehmer über mögliche Gefahren im Betrieb und deren Folgen informiert wird. Im Rahmen der Arbeitsschutzbelehrung wird auf Gefahren durch Maschinen, Arbeitsvorgänge, Chemikalien usw. hingewiesen. Des weiteren werden dem Arbeitnehmer die in Frage kommenden Gesetze erläutert. Auf notwendige Schulungen wird in der Arbeitsschutzbelehrung auch hingewiesen. Der Gesetzgeber schreibt nach Absolvierung der Belehrung für jeden Arbeitnehmer einen Nachweis über die Arbeitsschutzbelehrung vor. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so kann dies empfindliche Geldbußen zur Folge haben.

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