Anleitung Trockenbau gesetzliche Vorschriften

Der Trockenbau hat sich besonders beim Ausbau des Dachgeschosses bewährt. Bevor man allerdings mit dem Ausbau des Dachgeschoßes beginnt sollte man sich beim zuständigen Bauamt erkundigen ob eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist.
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In einigen Bundesländern ist der Ausbau des Dachgeschosses genehmigungsfrei, d,h. nicht dass man baurechtliche Vorschriften nicht beachten muss. Die baurechtlichen Vorschriften gelten auch bei einem genehmigungsfreien Trockenausbau und sind einzuhalten. Insbesondere ist beim Trockenbau auf die erforderliche Raumhöhe zu achten, die von Bundesland zu Bundesland oft verschieden ist. Auch auf die gesetzlich vorgeschriebene Belichtung der Räume ist zu achten. Zudem muss das Dachgeschoß auch die notwendige statische Festigkeit aufweisen. D.h. vor dem Trockenbau

Trockenbau Anleitung

bzw. Trockenausbau ist von einem Statiker eine Statik für das Bauvorhaben zu erstellen. Sollen in das Dachgeschoss Fenster mit Gauben eingebaut werden, so sind diese in der Regel immer genehmigungspflichtig. Auch ein Anheben des Dachstuhls, um die erforderlich Geschosshöhe zu erreichen ist genehmigungspflichtig. Auch die Wärmeisolierung des Dachgeschosses unterliegt gesetzlichen Vorschriften, die unbedingt einzuhalten sind. Auch die Brandschutzbestimmungen sind beim Trockenbau zu beachten.


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Hat man alle rechtlichen Dinge abgeklärt und eventuell erforderliche Baugenehmigungen eingeholt, so kann man mit der Planung des Trockenausbaues beginnen. Beim Verlegen des Trockenestrichs ist eventuell eine Trittschallisolierung notwendig. Trockenbauwände müssen von allen anderen Bauteilen entkoppelt werden, damit keine Schallbrücken entstehen. Auch die notwendige Schallisolierung der Trockenbauwände mit Schallschutzmatten ist sorgfältig auszuführen.