Mit diesen Tipps wird ein Umzug zum Kinderspiel

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Ein Umzug ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Nicht nur Möbel müssen von A nach B transportiert werden. Zudem müssen Helfer organisiert und mietrechtliche Vereinbarungen beachtet werden. Wir verraten, wie ein Umzug die Betroffenen nie aus der Ruhe bringt.

Der richtige Zeitpunkt zum Entrümpeln

Der erste Schritt sollte der Erstellung einer Liste dienen, auf der alle Umzugshelfer vermerkt sind. Empfehlenswert ist eine gute Mischung aus geschickten Handwerkern und kräftigen Personen, die am Umzugstag selbstverständlich zur Verfügung stehen sollten. Ein Umzug ist ein geeigneter Zeitpunkt, um sich von alten Sachen zu trennen. In die Jahre gekommene Elektrogeräte, ungeliebte Bekleidung oder verbrauchte Einrichtungsgegenstände, all diese Dinge sollten Mieter noch vor dem Umzug entrümpeln.

Umzugskisten nicht zu voll packen

Hilfreich ist es, verhältnismäßig zeitig mit dem Einpacken zu beginnen. Tipps zum richtigen Einpacken legen nahe, zuerst die Gegenstände einzupacken, die nicht tagtäglich benötigt werden. Es ist ratsam, das Umzugsgut lieber auf mehr Kisten mit leichtem Gewicht zu verteilen anstatt die Umzugskisten bis zur Oberkante zu füllen. Bücher eignen sich generell zur Stabilisierung des Kistenbodens. Wichtig ist ebenfalls, dass Glas sowie Porzellan in Zeitungspapier verpackt sowie Pflanzen nicht zu stark gedrückt werden. Außerdem ist es wichtig, einen Umzugswagen in der erforderlichen Größe zu organisieren.

Halteverbotszonen und Möbelstellpläne

Um am Umzugstag böse Überraschungen zu vermeiden, ist die Beantragung einer Halteverbotszone ratsam. Ist von Beginn an genügend Platz für den Umzugswagen eingeplant, kann das Fahrzeug problemlos be- und entladen werden. Ein Möbelstellplan für die neuen vier Wände erleichtert es allen Umzugshelfern, Möbel & Co. von Beginn an den richtigen Positionen aufzustellen. Besondere Beachtung gilt der Vor- und Nachbereitung der alten bzw. neuen Wohnung.

Schönheitsreparaturen an der alten Wohnung

Grundlage für die Renovierung der alten Wohnung ist der Mietvertrag. Zum Bereich der Schönheitsreparaturen gehört alles, was mit einfachen Mitteln die Attraktivität der Immobilie steigert. Im Gegensatz zu Tapezierarbeiten oder dem Anstreichen von Heizungen sind Mieter nicht verpflichtet, die komplette Wohnung zu renovieren. Auch alle selbst veranlassten Einbauten müssen vor der Wohnungsübergabe wieder entfernt werden. Bei einem Wechsel des Wohnortes ist es ebenfalls erforderlich, Versicherungen & Co. über die neue Anschrift zu informieren. Telefonanbieter, Krankenkassen und das Bürgeramt – mit all diesen Institutionen sollten Betroffene vor oder direkt nach dem Umzug Kontakt aufnehmen.


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