Haftpflicht-Policen decken seit kurzem auch Gefälligkeitsschäden

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In Deutschland sollte jeder Bürger eine Haftpflicht Versicherung haben, wie das Wort „Pflicht“ ja schon ausdrückt. Doch welche Schäden übernimmt diese Haftpflicht-Versicherung überhaupt? Das weiß leider kaum jemand, wodurch es bedauerlicherweise regelmäßig passiert, dass Schäden aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Meistens ist dies der Fall bei sogenannten Gefälligkeitsschäden.

Gefälligkeit bedeutet hier eigentlich nur, dass Sie einem Freund bei irgendeiner Tätigkeit helfen, wie zum Beispiel einem Umzug, dafür aber kein Geld bekommen, also einen reinen Freundschaftsdienst verrichten. Wenn Ihnen dabei jedoch etwas aus der Hand rutscht und beschädigt oder zerstört wird, ist es soweit und Sie haben einen Gefälligkeitsschaden verursacht. In diesem Fall stellt sich natürlich die Frage: wer zahlt den Schaden? Wahrscheinlich würden die meisten Menschen antworten, dass die Haftpflicht-Versicherung schon dafür aufkommen wird, aber so ist es eben nicht in jedem Fall. Daher ist es besonders wichtig zu wissen, was in den eigenen Versicherungspapieren steht, bevor man seine Hilfe zusagt.

Ein Beispiel: Die Nachbarn fahren in den Urlaub und Sie sollen in der Zeit die Blumen gießen. Kein Problem soweit, denn unter Nachbarn hilft man sich ja gerne. Es wird erst etwas schwieriger, wenn Ihnen aus Versehen etwas runterfällt, oder wenn Sie Wasser verschütten und damit den teuren Parkettboden beschädigen.

Solche Ereignisse können unter Umständen richtig teuer für Sie werden, denn mehr als die Hälfte aller Menschen weiß nicht, ob sie gegen Gefälligkeitsschäden versichert sind. In einigen Haftpflicht-Policen gibt es eine Klausel „Haftungsausschuss bei Gefälligkeitsschäden“. Für Sie hat das dann die Konsequenz, dass Sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen müssen.

Im Ratgeber von www.haftpflichtversicherungsvergleich.de finden Sie alle wichtigen Informationen rund um dieses Thema und können die für Sie beste Haftpflicht entdecken. Es ist wichtig, sich die eigene Versicherungspolice einmal genauer anzuschauen und darüber zu informieren, bei welchen Schäden die Haftplicht-Versicherung greift und bei welchen Schäden dies nicht der Fall ist.  Um die bestmögliche Versicherung zu bekommen, sollte man regelmäßig vergleichen und auch vor einem Wechsel nicht scheuen. Setzen Sie sich zunächst mit Ihrer eigenen Versicherungen in Verbindung und erkundigen Sie sich, in wie weit Ihre Haftpflicht-Versicherung aufgestockt werden kann. Fall dies nicht möglich ist, sollen Sie sich eine andere Versicherung suchen.  So können Sie sich sicher sein, dass Sie auch bei alltäglichen Kleinigkeiten die passieren können, den bestmöglichen Versicherungsschutz haben. Je nach Schadenshöhe können Sie unter Umständen eine ziemlich große finanzielle Belastung abwenden, wenn Sie eine Haftpflicht-Versicherung mit einer solchen Gewährleistung wählen.


Schnell können solche Schäden natürlich auch beim Heimwerken entstehen. Wer sich hierfür interessiert, der findet auf der folgenden Seite rund um das Thema Heimwerken viele interessante Informationen. Sollten Sie selber einen Schaden geltend machen, der bei Ihnen durch solch eine alltägliche Situation entstanden ist, sollten Sie aufgrund der Verjährungsfrist für Gefälligkeitsschäden nicht zu lange mit der Anzeige bei der Versicherung warten. Wie diese Verjährungsfrist in Ihrem Fall aussieht, können Sie entweder Ihrer Police entnehmen, alternativ hilft ein Anruf bei Ihrem persönlichen Berater.

Sie sind nun ausreichend versichert und wollen sich nun wieder Ihrem Lieblingsthema widmen? Dann finden Sie hier zum  Thema Werkzeug einige interessante Tipps. Übrigens: ist in Ihrer Police nicht die Rede von Gefälligkeitsschäden, dann kontaktieren Sie bitte umgehend Ihre Versicherung. Wenn solche Schäden nicht übernommen werden, haben Sie das Recht Ihre bisherige Versicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen, die diesen Schutz garantiert. Erkundigen Sie sich also über Ihre Versicherung, denn „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ – oder im Fall von Gefälligkeitsschäden: vor Strafe.


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