Kaufvertrag für eine gebrauchte Küche

Mit dem Kauf einer gebrauchten Küche kann man sehr häufig ein richtiges Schnäppchen machen. Um beim Kauf eine gewisse Rechtssicherheit zu haben, ist es sehr ratsam einen schriftlichen Kaufvertrag für die Küche abzuschließen.


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Auch wenn man beim Kauf einer gebrauchten Küche viel Geld sparen kann, ist der Kaufpreis bei qualitativ hochwertigen Küchen häufig dennoch relativ hoch, so dass es im Fall von Streitigkeiten zu finanziellen großen Verlusten kommen kann, die man durch einen geeigneten Kaufvertrag oft erheblich reduzieren kann. Im Folgenden werden wichtige Punkte für einen Kaufvertrag für eine Küche aufgelistet. Die unten genannte Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollte Bedarf entsprechend ergänzt werden.

Wichtige Punkte für einen Kaufvertrag einer Küche

  • Im Titel wird der Vertragsgegenstand genannt “Kaufvertrag über eine gebrauchte Küche”, damit klar ist, worum es in dem Vertrag geht.
  • Natürlich müssen in dem Kaufvertrag auch der Verkäufer und der Käufer genannt werden. Zu den notwendigen Angaben gehören der Vor und der Nachname, die Straße und die Hausnummer, die PLZ und der Wohnort. Auch die Telefonnummer beider Vertragsparteien sollte in dem Kaufvertrag aufgeführt sein, um eventuelle Fragen schnell abklären zu können.
  • Der Kaufgegenstand, in dem Fall die Küche, muss im Kaufvertrag genannt und beschrieben werden. Falls bekannt, sollte in der Beschreibung der Hersteller bzw. die Marke der Küche, das Modell und die Seriennummer angegeben werden. Auch der Standort beim Verkauf sollte genannt werden, da der Standort nicht zwangsläufig mit dem Wohnort des Verkäufers übereinstimmen muss. Des weiteren sollte auch das Zubehör der Küche im Vertrag aufgeführt werden. Dazu zählen Küchengeräte wie Geschirrspüler, Herd, eventuell vorhandene separate Kochfelder usw.

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  • Auch der Zustand der Küche sollte genau im Kaufvertrag festgehalten werden. Es ist ratsam eventuell vorhandene Mängel exakt aufzulisten. Auch Fotos können im Anhang einem Kaufvertrag beigefügt werden. Der Anhang muss dann ebenfalls von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden.
  • Des weitern sollten Angaben zur Abholung bzw. Lieferung gemacht werden. Wenn eine Rücknamevereinbarung getroffen werden soll, so muss dies auch im Kaufvertrag aufgeführt werden.
  • Es ist für den Verkäufer der Küche ratsam, eine Sachmängelhaftung im Vertrag auszuschließen. Des weiteren ist es empfehlenswert festzuhalten, dass der Käufer die Küche besichtigt hat.
  • Wichtig in einem Kaufvertrag ist auch, dass der Verkäufer versichert, dass die Küche frei von Rechten Dritter ist. Insbesondere bei Ratenkäufen kann es zu Problemen kommen, wenn nicht alle Raten vollständig bezahlt wurden.

Kaufvertrag – Küche: Darauf sollte man noch achten

  • In dem Vertrag sollte auch darauf hingewiesen werden, dass die Küche bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt. Es sollte auch ein Abholzeitraum oder Lieferzeitraum vereinbart werden, in dem die Küche vom Käufer geholt wird, bzw. vom Verkäufer geliefert wird. Für den Fall, dass der Käufer die Küche nicht abholt oder bei Lieferung nicht annimmt, sollte der Kaufvertrag eine Rücktrittsklausel enthalten.
  • Natürlich muss auch der Kaufpreis für die Küche in dem Vertrag in Zahl und Wortlaut genannt werden. Eine eventuell geleistete Anzahlung muss auch in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Dabei ist der noch fällige Restbetrag zu nennen. Alle Nebenabreden sollen in dem Vertrag schriftlich festgehalten werden. Der Kaufvertrag muss vom Verkäufer und dem Käufer eigenhändig unterschrieben werden. Dabei sind Ort und Datum zu nennen.

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Fazit: Beim Kauf einer Küche sind eine ganze Menge Dinge zu berücksichtigen, die in einem Kaufvertrag aufgeführt werden sollten. Die oben aufgeführte Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifelsfall ist es ratsam sich bei einem Anwalt bezüglich des Kaufvertrages zu erkundigen, um die gewünschte Rechtssicherheit zu haben.

Alle Angaben ohne Gewähr!