Das Gartenhaus: Gesetzliche Vorschriften

Ein Gartenhaus kann zur Aufbewahrung der Gartengeräte dienen und / oder auch für Partyzwecke genutzt werden. Ab einer gewissen Größe des Gartenhauses ist eine baurechtliche Genehmigung erforderlich. Die Vorschriften, die dabei für Gartenhäuser gelten sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.


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Einige wichtige Punkte, die man beim Kauf bzw. bei der Planung eines Gartenhauses beachten sollte werden hier kurz aufgestellt:

  • Das geplante Gartenhaus darf sich nicht im Außenbereich befinden. D.h. die unmittelbare Nachbarschaft muss bebaut sein.
  • Das Gartenhaus darf keine Feuerungsanlagen im Sinne einer Heizung besitzen.
  • Die Größe des Gartenhauses ist in der Fläche begrenzt. Auch der umbaute Raum und die Höhe des Gartenhauses ist reglementiert.
  • Soll das Gartenhaus auf der Grundstücksgrenze gebaut werden sind besondere Vorschriften zu beachten. Die Vorschriften beziehen sich auf die Wandhöhe, die Wandlänge und die bebaute Fläche.
  • Auch wenn das Grundstück auf dem das Gartenhaus stehen soll, als Bauland ausgewiesen ist, heißt das nicht zwangsläufig, dass das Gartenhaus überall aufgestellt werden darf. Es sind die von der Genehmigungsbehörde eingezeichneten Baulinien zu beachten.
  • Teilweise verbieten Bundesländer das Aufstellen von Gartenhäusern in Vorgärten.
  • Teilweise haben die hier aufgeführten Regelungen nicht in allen Bundesländern Geltung. In jedem Fall sollte man sich vor dem Bau informieren.