Schrauben und Muttern werden an Hand von Festigkeitsklassen eingeteilt. Ab einem Nenndurchmesser von 5 mm besteht bei Schrauben eine Kennzeichnungspflicht, die die Festigkeitsklasse angibt. Die Kennzeichnung wird meistens am Schaubenkopf angebracht oder einer anderen Stelle, die eine sichtbare Kennzeichnung zulässt.
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Die Kennzeichnung von Sechskantmuttern ist ab einem Gewinde von M5 vorgeschrieben.
Die Kennzeichnung der Festigkeitsklasse von Schrauben erfolgt durch zwei Zahlen, die durch einen Punkt getrennt sind. Die erste Zahl der Kennzeichnung gibt 1/100 der Nennzugfestigkeit Rm in N/mm² an. Die zweite Zahl der Kennzeichnung gibt das 10 fache des Verhältnisses der unteren Streckgrenze Re oder 0,2% -Dehngrenze Rp= 0,2 zur Nennzugfestigkeit Rm an. Bis einschließlich der Festigkeitsklasse 6.8 wird bei Schrauben die Streckgrenze angeben. Ab einer Festigkeitsklasse von 8.8 wird die 0,2% – Dehngrenze angegeben.
Zur Bestimmung der Zugfestigkeit einer Schraube wird die erste Zahl vor dem Punkt einfach mit 100 multipliziert. Bei einer Schraube der Festigkeitsklasse 4.8 erfolgt die Berechnung der der Zugfestigkeit folgendermaßen:
Rm = 4×100 N/mm² = 400 N/mm²
Die Bestimmung der Streckgrenze Re erfolgt durch Multiplikation der beiden Zahlen. Das Ergebnis wird dann nochmals mit 10 multipliziert.
Re = 4x8x10 N/mm² = 320 N/mm²
Die Bestimmung der 0,2% Dehngrenze Rp=0,2 einer Schraube der Festigkeitsklasse 12.8 erfolgt ebenfalls durch Multiplikation der beiden Zahlen miteinander. Das Ergebnis wird dann wieder mit 10 multipliziert.
Rp=0,2 = 12x8x10 N/mm² = 1080 N/mm²
Die nachfolgende Tabelle zeigt die zur Festigkeitsklasse von Schrauben, untere Streckgrenze und die 0,2%-Dehngrenze.
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