Brandschutztüren: Das sollte man beachten

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Das Grundprinzip des Brandschutzes basiert darauf, dass bauliche Anlagen so angeordnet, errichtet, geändert und instandgehalten werden müssen, dass der Ausbreitung von Rauch und Feuer sowie der Entstehung eines Brandes effektiv vorgebeugt wird. Außerdem müssen Tiere und Menschen gerettet werden können und wirksame Löscharbeiten möglich sein.

Abgeleitet werden diese Regelungen aus dem Paragrafen 14 der Musterbauordnung, welcher in allen deutschen Bundesländern gilt. Zu der Rettung von Mensch und Tier als auch zu der Verhinderung einer Ausbreitung von Feuer und Rauch tragen Rauch- und Brandschutztüren in hohem Maße bei. Doch was ist hinsichtlich dieser Vorrichtungen zu beachten?

Brandschutztüren – Was ist das?

Durch eine Brandschutztür wird die Ausbreitung eines Brandes verhindert. Diese sind in unterschiedlichen Feuerwiderständen erhältlich. Die Angabe 30, 60 oder 90 bei dem jeweiligen Modell gibt an, wie viele Minuten die Tür einem Feuer standhält.

Abhängig von der jeweiligen Gebäudegeometrie und dem Gebäude selbst kann jedoch auch ein zusätzlicher Rauchschutz nötig werden. In einigen Fällen sind auch lediglich Rauchschutztüren, die keinen Feuerwiderstand aufweisen, vorgeschrieben. Welche Türart für das jeweilige Gebäude genutzt werden muss, definiert das Baurecht des entsprechenden Bundeslandes.

Wichtig: Offene Flucht- und Rettungswege

Jedoch spielen im Notfall nicht nur die Brandschutztüren eine wichtige Rolle, sondern ebenfalls offene Flucht- und Rettungswege. In vielen Unternehmen, beispielsweise im Einzelhandel, bestehen jedoch Bedenken bezüglich des Offenhaltens von Flucht- und Rettungswegen aufgrund des nötigen Diebstahlschutzes oder hinsichtlich eines unbefugten Betretens des Gebäudes.

Selbstverständlich sollten diese Bedenken nicht vernachlässigt werden, allerdings bilden diese keinesfalls ein Argument dafür, Flucht- und Rettungswege zu versperren. Verboten sind daher zum Beispiel Türen, welche mit Schlüsselkästen ausgestattet sind oder solche, die abgeschlossen werden. Im Falle eines Brandes können diese schließlich fatale Folgen nach sich ziehen.

Es stehen glücklicherweise dennoch vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, wie Brand- und Rauchschutztüren oder herkömmliche Türen innerhalb eines Gebäudes gesichert werden können und dabei trotzdem die Vorschriften des Baurechts hinsichtlich der Offenhaltung erfüllen. Eine beliebte Möglichkeit stellt beispielsweise das Sichern der Tür mithilfe von sogenannten Türwächtern dar.

Bei einem Türwächter handelt es sich um einen kleinen grünen Kasten, welcher an der zu sichernden Tür unterhalb ihrer Klinke angebracht wird. Dadurch findet eine Sicherung der Türklinke durch den Türwächter statt, sodass diese nicht ohne ein Wegdrehen des Türwächters gedrückt werden kann. Wird der Türwächter gedreht, ertönt automatisch ein lauter Alarm.

Im Übrigen können die praktischen Türwächter auch in bestehenden Gebäuden ohne großen Aufwand installiert werden, da die Stromversorgung der Vorrichtungen über Batterien sichergestellt wird.

Pflichten im Bereich der Brandschutztüren

Damit die Funktion von Türfeststellanlagen, Brand- und Rauchschutztüren stets gewährleistet ist, darf auf eine regelmäßige Wartung und Funktionsüberprüfung nicht verzichtet werden. Aus den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und den Vorgaben des Herstellers ergibt sich, welchen Umfang die Wartung und die Funktionsprüfung der Brand- und Rauchschutztüren aufweisen müssen.

In der Regel findet die Funktionskontrolle einmal pro Monat statt und wird beispielsweise von dem zuständigen Brandschutzbeauftragten oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgenommen. Einmal pro Jahr ist daneben eine Wartung durch eine speziell sachkundige Person nötig. Selbstverständlich müssen die Wartungen sowie die Funktionskontrollen der Rauch- und Brandschutztüren dabei stets entsprechend dokumentiert werden.