Treppenlifte: Das muss man über die Kosten, notwendige Genehmigungen und mögliche Zuschüsse wissen

Bild von Ursula Fischer auf Pixabay
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Barrierefreie oder zumindest -arme Wohnungen sind inzwischen in aller Munde. Was nicht überrascht, weil nicht nur Seniorinnen und Senioren, sondern auch alle Menschen anderer Altersgruppen von flexibel nutzbarem Wohnraum profitieren. Schließlich können Kinder, Jugendliche oder (jüngere) Erwachsene ebenso von Krankheiten und Unfällen betroffen sein, die zu Bewegungseinschränkungen führen. Doch deswegen sollte niemand von ihnen auf ein möglichst selbstständiges Leben verzichten müssen. Zu einem entsprechend mobilen Lebensstil tragen unter anderem ein barrierearmes Badezimmer und eine ebensolche Küche bei. Und auch von einem Treppenlift, der zur sicheren wie komfortablen Überbrückung der Treppe dient, profitieren viele Menschen. Grund genug, sich mit einigen Aspekten wie den Kosten, den für den Einbau benötigten Genehmigungen und möglichen Zuschüssen etwas genauer auseinanderzusetzen.

 

Mit welchen Kosten sollte man rechnen?

Was kostet ein Treppenlift?“ – Eine gute Frage, die eine sorgfältige Betrachtung und gründliche Einzelfallprüfung verdient. Immerhin spielen die verschiedensten Faktoren wie

  • die Gestaltung der Treppe (gerader oder kurviger Verlauf, mit oder ohne Absatz)
  • der Liftanbringungsort (innerhalb oder außerhalb der Wohnräume) sowie
  • der Zustand des Lifts (neuer oder gebrauchter Treppenlift)

in die Preisgestaltung hinein.

 

Grob über den Daumen gepeilt sollten für

  • an geraden Innenbereichstreppen installierte Sitzlifte circa 4.000 bis 10.000 €,
  • an kurvigen Innenbereichstreppen installierte Sitzlifte ungefähr 8.000 bis 15.000 €
  • und an geraden Außenbereichstreppen installierte Sitzlifte gut 4.500 bis 7.500 €

eingerechnet werden. Aber Achtung: Dabei handelt es sich lediglich um Durchschnittswerte, von denen die Kosten im Einzelfall auch noch einmal abweichen können.

Grundsätzlich ist bei der Montage zu beachten, dass diese nur von Experten mit entsprechend zertifiziertem Fachwissen vorgenommen werden sollte. Wer dies stattdessen im Sinne einer Kostenersparnis selbst ohne die entsprechenden Kenntnisse übernehmen will, riskiert im Zweifelsfall nicht nur einen Verlust einer Garantie, sondern auch die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer. Insofern kommt man an Fachpersonal hierbei nicht vorbei. Es kann sich aber durchaus lohnen, sich auch über gebrauchte Treppenlifte zu erkundigen. Schließlich können unter Umständen auch für solche finanzielle Unterstützungen gewährt werden.

 

Wer kann Treppenlift-Förderungen bewilligen?

Für Treppenlift-Förderungen können die verschiedensten Stellen zuständig sein. So bietet beispielsweise die KfW das Programm 159 mit dem Titel „Altersgerecht Umbauen mit Kredit“ an. Darunter fallen Modernisierungsmaßnahmen, die unter anderem den Wohnkomfort steigern, den Einbruchschutz erhöhen und Barrieren (wie eine Innen- oder Außentreppe) minimieren sollen. Dieses Förderprogramm hat den Vorteil, dass ein Kredit von bis zu 50.000 Euro Höhe beantragt werden kann und dieser nicht – wie es vielleicht zu vermuten wäre – vom Alter abhängig gemacht wird.

Darüber hinaus können bei Unfällen auch die Unfall- beziehungsweise Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für eine potenzielle Kostenübernahme zuständig sein.

Oder man wendet sich an die Kranken- oder Pflegekassen, die sowohl Hilfsmittel als auch die Umsetzung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bezuschussen. Wesentlich um die damit verbundenen Finanzmittel von maximal

  • 000 € pro Einzelperson,
  • 000 € für ein zusammenlebendes Paar sowie
  • 000 € für eine Wohngruppe mit mehr als vier Personen

zu erhalten ist, ist der Nachweis eines Pflegegrades, der durch den medizinischen Dienst festgestellt und eine Versicherung schriftlich bestätigt werden muss. Zudem werden die gestaffelten Zuschüsse in der Regel nur dann gewährt, wenn belegbar ist, dass das mit dem Treppenlift verbundene Angebot die medizinische Notwendigkeit widerspiegelt und der Lift nicht bereits gekauft und installiert wurde.

 

Welche rechtlichen und bautechnischen Anforderungen sind darüber hinaus von Relevanz?

DIe Eigentumsverhältnisse sind mitentscheidend für den Einbau eines Treppenlifts:

  • So brauchen Einfamilienhaus-Eigentümer in der Regel keinen Bauantrag stellen, sofern der Lift im Hausinneren installiert werden soll, die baulichen Mindestanforderungen erfüllt sind und der Lift nichts mit anderen Parteien zu tun hat.

 

  • Doch schon bei Eigentumswohnungen ist zu bedenken, dass es sich beim Lifteinbau um eine bauliche Veränderung im Haus darstellt. Aus diesem Grund ist eine Zustimmung der Mehrheit der anderen Wohnungsbesitzer zu diesem Vorhaben vonnöten. Andernfalls kann es passieren, dass diese einen Rückbau des Liftsystems veranlassen können.

 

  • Und auch Mieter dürfen nicht einfach ohne vorherige Genehmigung durch ihren Vermieter einen Lift einbauen lassen. Vielmehr müssen sie ein berechtigtes Interesse nachweisen und sicherstellen, dass der Treppenlift keine Beeinträchtigung bei der Benutzung des Treppenhauses – insbesondere in Notfällen wie bei Bränden – darstellt.

Darüber hinaus kommt es aber auch noch darauf an, dass die bautechnischen Mindestanforderungen an die Treppe erfüllt sind. Diese lassen sich unter anderem in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer und in der Norm DIN 18065 – technische Baubestimmungen einsehen. Auch sie sollten unbedingt bei der Auswahl des passenden Lifts berücksichtigt werden.