Wintergarten Baugenehmigung

Wer vor hat, an ein bestehendes Gebäude einen Wintergarten anzubauen, der sollte sich bei der zuständigen Baubehörde erkundigen, ob für das Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist. In Deutschland ist das Baurecht Ländersache. D.h. die Vorschriften bezüglich dem Bau eines Wintergartens sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.


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In einigen Bundesländern sind Wintergärten bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. In anderen Bundesländern wiederum muss für jeden Wintergarten, gleich welche Größe eine Baugenehmigung beantragt werden. In den meisten Fällen wird man allerdings eine Baugenehmigung benötigen. Viele Hersteller von Wintergärten bieten zusammen mit ihren Produkten die Bauantragstellung und die Planung mit an. D.h. der Hersteller übernimmt diese Formalitäten, die für den Laien ohne Hilfe eines Architekten kaum durchführbar sind. Somit spart man sich zumindest die Kosten für den Architekten.

Folgende Punkte sollte man bei der Stellung des Bauantrags für den Wintergarten beachten:

Für die Baugenehmigung ist der kommunale Bebauungsplan ausschlaggebend. In dem Bebauungsplan ist geregelt, ob das Grundstück, auf dem der Wintergarten gebaut werden soll, in einem Wohngebiet, einem Mischgebiet oder einem Gewerbegebiet liegt. Des weiteren gibt der Bebauungsplan darüber Auskunft, in welchem Ausmaß das betreffende Grundstück überbaut werden darf. Deshalb ist es sehr sinnvoll, sich den Bebauungsplan in der frühen Planungsphase anzusehen, da es unter Umständen sein kann, dass das Grundstück schon soweit überbaut ist, dass eine weitere Bebauung von der zuständigen Baubehörde nicht mehr genehmigt wird.


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Des weiteren sind vor dem Stellen des Antrags für die Baugenehmigung die Mindestgrenzabstände und die Baufluchtlinien zu beachten. Außerdem dürfen durch den Bau des Wintergartens keine Flucht- und Rettungswege oder Versorgungsleitungen beeinträchtigt werden.

Dem Bauantrag sind neben dem Lageplan, ein Bauplan des Wintergartens, ein Standsicherheitsnachweis (Statik), ein Wärmeschutznachweis und eventuell ein Schall und Brandschutznachweis beizufügen. Je nach Bundesland können noch weitere Dokumente und Nachweise erforderlich sein.

Einige Bauherren versuchen die erforderliche Baugenehmigung für den Wintergarten zu umgehen, indem sie ein Anlehngewächshaus direkt an das Gebäude anbauen. Ein Gewächshaus bis zu einer bestimmten Größe ist in vielen Bundesländern genehmigungsfrei. Ein Gewächshaus unterscheidet sich von einem Wintergarten dadurch, dass dieser direkt vom Gebäude aus betreten werden kann. Äußerlich unterscheiden sich die beiden Baukörper kaum. Von so einem Vorgehen kann nur abgeraten werden, da die Kosten bei einem nachträglichen Umrüsten des Wintergartens erheblich höher sind, als die Kosten bei einem Bau mit Baugenehmigung.


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Im Gegensatz zu einem Gewächshaus wird ein Wintergarten steuerlich erfasst. Zudem unterliegt der Wintergartenanbau der Wärmeschutzverordnung und auch die Dachverglasung muss besonderen Vorschriften entsprechen. Wenn man mit solchen Methoden versucht eine Baugenehmigung für den Wintergarten zu umgehen, kann dies nachträglich ziemlich teuer werden. Es ist also mit Sicherheit besser gleich einen korrekten Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde zu stellen.