Es ist notwendig Fenster und Türen gegen gesundheitsschädliche Geräusch bzw. Lärmquellen ausreichend zu dämmen, um Gesundheitsschäden vorzubeugen. Die Dämmung von Fenstern und Türen wird in Schallschutzklassen unterteilt.
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An Hand der Schallschutzklassen kann man das erforderliche Schalldämmmaß zuordnen. Um das Schalldämmmaß berechnen zu können, ist es notwendig die Außenlärmverhältnisse zu kennen. Je nach Richtlinie wird dann bei der Berechnung der Mittelungspegel oder der mittlere Maximalpegel zugrunde gelegt. Für die einzelnen Wohnräume werden unterschiedliche max. Schallpegel empfohlen. So sollte im Schlafbereich der Schallpegel 30 db (A) nicht übersteigen, im Wohnbereich sollten 35 db (A) nicht überschritten werden und im Arbeitsbereich sollte der
Schallschutzklassen bei Türen und Innentüren
Tabelle: Schallschutzklassen (SK) für Fenster | |
Schallschutzklasse | Schalldämmmaß |
0 | < 24 db |
1 | 25-29 db |
2 | 30-34 db |
3 | 35-39 db |
4 | 40-44 db |
5 | 45-49 db |
6 | > 50 db |
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Tabelle: Schallschutzklassen (SK) für Türen bzw. Türsysteme | |
Schallschutzklasse | Schalldämmmaß |
1 | 25-29 db |
2 | 30-34 db |
3 | 35-39 db
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