Um die Terrasse Gehwege und Grundstücks- einfahrten anzulegen sind Platten aus Beton, Feinsteinzeug oder Naturstein bestens geeignet. Platten für den Aussenbereich müssen allerdings ganz besondere Anforderungen erfüllen.
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Zum einen ist es erforderlich, dass die Platten absolut frostsicher sind und bei Verwendung auf einer Verkehrsfläche müssen diese auch dem Gewicht von Fahrzeugen standhalten. Auch beim Verlegen der Platten im Außenbereich gibt es eine Reihe von Punkten zu beachten. Besonders wichtig ist, dass der Unterbau frostsicher aufgebaut ist. Dazu wird der Erdboden auf der Fläche, wo die Platten verlegt werden sollen bis auf die Frostgrenze ausgehoben und mit Kies verfüllt, der dann mit einer Rüttelplatte verdichtet wird. Wichtig ist dass ein Gefälle von ca. 2% vom Gebäude weg eingehalten wird. Sollen im Außenbereich Platten
Platten für Außenbereich Kosten
aus Naturstein verlegt werden, so sollten diese vorher mit Wasser gesäubert werden. Die Platten können entweder auf der Kiesfläche im Mörtelbett verlegt werden, oder was besser ist, man betoniert eine ca. 10 cm starke Betonplatte, die mit Baustahl armiert wird und verlegt die Platten auf der Betonfläche.
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Wenn die Platten auf der Kiesfläche verlegt werden sollen, so muss das Mörtelbett mindestens eine Stärke von 5 cm aufweisen. Bei Verlegung der Platten auf einer Betonfläche ist ein Mörtelbett mit einer Stärke von 3-5 cm ausreichend. Das Verfugen der Natursteinplatten sollte man mit flexiblen Fugenmörtel durchführen. Die Kosten für die Verlegung von Platten im Aussenbereich sind meistens viel höher als die Kosten für eine Verlegung im Gebäudeinneren, da die Herstellung des Unterbaus sehr arbeitsintensiv ist. Beim Kauf der Platten, des Klebemörtels und des Fugenmörtels sollt man unbedingt darauf achten, dass diese für den Aussenbereich zugelassen sind, da man ansonsten bei Frost im Winter eine böse Überraschung erleben kann. Frostschäden, die durch ungeeignetes Material entstanden sind, können nur mit hohen Kosten saniert werden. In vielen Fällen ist es erforderlich den gesamten Plattenbelag zu erneuern. Dabei fallen Kosten für die Entfernung des alten Plattenbelags und für das Verlegen des neunen Belags an.