Notarkosten beim Hauskauf

Beim Immobilienkauf fallen eine ganze Reihe von Kosten neben dem Kaufpreis an. Die Notarkosten beim Hauskauf zählen zu diesen Nebenkosten. In Deutschland ist für den Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks eine von einem Notar beglaubigte Urkunde gesetzlich vorgeschrieben.


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Die Notarkosten liegen in der Regel zwischen 1-2% der Kaufsumme. Eine genaue Angabe der Kosten ist nicht möglich da diese von der jeweiligen Vertragsgestaltung und von den notwendigen Änderungen im Grundbuch abhängen. Soll beispielsweise eine Grundschuld in das Grundbauch eingetragen werden, so erhöhen sich die Kosten. Oft ist es daher sinnvoll, eingetragene Grundschulden zu übernehmen, um Kosten zu sparen. Auch die Eintragung von eventuellen Grunddienstbarkeiten wirken sich auf die Kosten aus.

Notarkosten beim Hauskauf

Eine genaue Kostenaufstellung kann man nur beim jeweiligen Notar selber erfahren, wenn man diesem über die erwarteten Leistungen und dem Umfang der Eintragungen und Grundbuchänderungen informiert.

In der Regel sind bei den Notarkosten beim Hauskauf folgende Leistungen inbegriffen:

  • Die Kosten für die Gestaltung des Vertragsentwurfs und die vorab Zusendung des Entwurfes.
  • Die Aufwendungen für das Verlesen und die Beurkundung des Kaufvertrages.

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  • Die eventuelle Löschung alter Grundschulden oder die Bestellung neuer Grundschulden.
  • Die Kosten für eventuelle Genehmigungen und Erledigungen, die den Hauskauf betreffen. Dazu zählen z.B. die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die Löschung der alten Grundschulden.

Der Kaufvertrag wird vom Käufer und vom Verkäufer unterzeichnet, wobei in der Regel der Käufer die mit dem Hauskauf verbundenen Notarkosten übernimmt. Allerdings können Verkäufer und Käufer auch eine gesonderte Vereinbahrung treffen und die Kosten anders verteilen. In jedem Fall muss bei einem Hauskauf in Deutschland ein Notar den Kaufvertrag beurkunden. Im Internet werden einige Rechner angeboten, mit denen sich die Notarkosten abschätzen lassen. Allerdings können diese Rechner auch nur eine ungefähre Schätzung der Kosten ermitteln. In jedem Fall sollte man sich immer beim zuständigen Notar über die anfallenden Kosten informieren.

Alle Angaben ohne Gewähr!