Der Staat hilft beim Hausbau – KfW-Fördermittel erleichtern Hausherren die Finanzierung

 

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© PIRO4D(CC0 1.0) – pixabay.com

Der Staat hilft beim Hausbau

KfW-Fördermittel erleichtern Hausherren die Finanzierung

Es ist eine folgenschwere Entscheidung, die das ganze Leben fundamental beeinflusst: Wir bauen ein Haus! Kaum jemand kann sich vorher tatsächlich vorstellen, was nach dem Entschluss dann auch wirklich in die Tat umgesetzt werden muss, was es alles zu beachten und zu bedenken gibt.

Trotz aller Schwierigkeiten ist aber das eigene Haus der Traum vieler Menschen. Schließlich bietet es nicht nur im physischen Sinne Sicherheit, sondern ist ein Zuhause, wohliges Heim und im besten Fall auch eine gute Kapitalanlage in Zeite n niedriger Zinsen.

Allerdings kostet ein Haus auch einen beträchtlichen Betrag, daher brauchen die angehenden Hausherren Unterstützung. In der Regel von der Hausbank, die mit langfristigen Kredite die Finanzierung des Eigenheims sicherstellt. Aber auch der Staat greift den Bauherren unter die Arme und unterstützt sowohl den Neubau und Kauf als auch die Sanierung von Altbauten. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) greift der Staat ordnungspolitisch in den Bausektor ein und fördert mit günstigen Krediten den Bau von Wohnungen und Häusern. Dabei nutzt der Staat dieses Instrument gleichzeitig zur Förderung von umweltpolitischen Zielen. Denn die Höhe der Förderung durch die KfW ist gekoppelt an den Energiebedarf des neuen Hauses. Dabei gilt die einfache Faustformel: Je weniger Energie ein Haus verbraucht und je umweltfreundlicher es damit ist, desto höher fällt die Förderung durch die KfW aus.

In der Spitze sind bis zu 15.000 Euro Tilgungszuschuss möglich für ein Haus nach dem Standard KfW 40 Plus. Die KfW gewährt einen Kredit ab einem effektiven Jahreszins von 0,75% mit einer Zinsbindung von bis zu 20 Jahren. Maximal können 100.000 Euro pro Wohneinheit als Kredit vom Bauherren bei der KfW aufgenommen werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert den „Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus“.

Die Zahl gibt dabei den Prozentwert an, den das Haus an Primärenergie verbraucht im Verhältnis zum Wert, der durch die Energie-Einspar-Verordnung (Enev) vorgegeben wird. So verbraucht ein Haus im Standard KfW 40 nur 40 Prozent der Energie, die ein Neubau nach Enev (in der Neufassung vom April 2016) verbrauchen darf. Die Enev ist so gestaltet, dass Häuser ab 2021 so gut wie keine Energie mehr verbrauchen dürfen (Passivhaus). Umweltfreundliche Haustechnologien wie Photovoltaik, Wärmepumpen, Geothermie, dreifach verglaste Fenster, Isolierung und vieles mehr sind dafür die unabdingbare Voraussetzung.

Bei einem Neubau sind die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie Planungs-, Beratungs- und Baubegleitungskosten förderwürdig. Beim Kauf eines Effizienzhauses kann der Kaufpreis für das Wohngebäude, ohne Grundstückskosten gefördert werden. Bestehende Kredite können durch diese Maßnahmen nicht umgeschuldet werden. Außerdem greift die Förderung nicht bei Ferienhäuser und Ferienwohnungen und auch nicht bei Nachfinanzierungen begonnener oder abgeschlossener Projekte.

KfW Fördermittel können alle beantragen, die eine Wohnimmobilie selbst bauen oder die eine kaufen, außerdem so genannten „Contracting Geber“. Wichtig ist das rechtzeitige und frühe Einschalte eines Energieberaters, der dafür sorgt, dass das KfW Haus auch tatsächlich die vorgeschriebenen Grenzwerte für den Energieverbrauch einhält. Neben der Hausbauförderung gibt es weitere KfW Mittel, die oft zusätzlich in Anspruch genommen werden können. Beantragt wird die Förderung über die Hausbank, in Kombination mit dem regulären Kredit.


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