Heimwerken und Sanierung im Einklang mit dem Gesetz: Worauf Sie achten sollten

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Das Heimwerken zuhause ist wohl eine der liebsten Freizeitbeschäftigungen vieler Menschen. Der durchschnittliche Bürger gibt pro Jahr etwa 600 Euro für Instandhaltungskosten aus. Im Garten sind es sogar 1.500 Euro jährlich. Beim Handwerk zuhause – unabhängig ob alleine oder mit Hilfe – vergessen viele Menschen jedoch, die rechtlichen Aspekte zu beachten.

Ist die Hilfe des besten Freundes beim Auslegen der Fliesen im Bad zu versteuern, wenn man dafür im Gegenzug bei seinen Wohnungsprojekten mitanpackt? Wie sieht es mit den gesetzlichen Richtlinien bei Lärmbelästigung aus? Nicht zu vergessen sollten rechtliche Aspekte beim Heimwerken in Mietwohnungen – was darf bearbeitet werden, wo sollte man aufpassen?

Umgang mit Lärm beim Heimwerken

Nicht nur aufgrund des Verhältnisses zur Nachbarschaft sollte man beim Heimwerken auf den Lärmpegel achten – Lärmbelästigung ist unter bestimmten Bedingungen strafbar. Geregelt werden die tatsächlichen Zeiten, in denen Rasenmäher, Laubbläser und ähnlich laute Geräuschquellen verwendet werden können, über die Gemeinde. Landesweit gelten jedoch zusätzlich Normen. Vor allem am Sonntag sollte Lärmbelästigung der Nachbarn vermieden werden. Ansonsten wird der Mieterbund bei der Einhaltung der Zeiten konkret: Von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens sollte Nachtruhe eingehalten werden. Vor 9 Uhr sollten sehr laute Geräte wie zum Motorsägen, Bohrer, etc. nicht verwendet werden. Bei Nichteinhaltung der Lärmschutzrichtlinien des Mieterbunds oder der Gemeinde können Nachbarn auf Lärmbelästigung klagen.

Rechtliche Standpunkte bei Hilfe vom Freund oder Nachbarn

Beim Heimwerken lässt man sich besonders bei größeren Projekten gerne helfen. Wie sieht es jedoch mit der Versteuerung bei Hilfe aus? Grundsätzlich gilt: Helfen Verwandte, Nachbarn, Freunde oder Menschen, die auf andere Art und Weise in einem persönlichen Nahverhältnis mit dem Haushälter stehen, handelt es sich um Nachbarschaftshilfe. Sie muss nicht versteuert oder angemeldet werden. Jedoch darf es als Zeichen der Dankbarkeit lediglich Sachgeschenke oder ein geringes Entgelt geben. Handelt die nicht angemeldete Hilfe beim Heimwerken vor allem gewinnorientiert und regelmäßig, ist das Schwarzarbeit und somit strafbar. Es sollte im Vorhinein klar sein, dass es sich um eine Nachbarschaftshilfe handelt – Nichtwissen schützt bekanntlich vor Strafe nicht.

Sanieren und Heimwerken in der Mietwohnung

Heimwerken wird normalerweise mit dem eigenen Haus im Grünen assoziiert. Tatsächlich arbeiten jedoch viele Menschen auch in Mietwohnungen an Heimwerksprojekten. Ist das jedoch streng genommen überhaupt erlaubt? Die Antwort ist ja – jedoch mit einigen Bedingungen. Verändert man die Bausubstanz, kann es jedoch heikel werden, wenn man Fehler macht. Ist die Bausubstanz danach in schlechterem Zustand oder kaputt, muss der Schaden selbst bezahlt werden. Das gilt auch, wenn zum Beispiel lediglich durch das Einrichten einer Badewanne Nässeschäden sichtbar auftreten, man jedoch nichts dagegen unternimmt. Arbeiten, die nicht die Bausubstanz betreffen, wie zum Beispiel Ausmalen, betreffen das nicht.

Beim Sanieren und Heimwerken sollte man folglich nur selbst ans Werk gehen, wenn man entsprechende Professionalität und Erfahrung mitbringt, ansonsten haftet man bei Verschlechterung oder Beschädigung der Bausubstanz. Das gilt nicht nur für Heimwerkprojekte alleine, sondern auch bei in Auftrag gegebenen Handwerkern. Stellen sie Fehler her und es kommt zu einem Schaden bei der Substanz des Gebäudes, haftet ebenfalls der Mieter. Das mag paradox klingen, jedoch bleibt dem Mieter in dem Fall tatsächlich nur die Möglichkeit, eigenständig Schadenersatz beim bestellten Handwerkunternehmen zu klagen.

Online-Nachbarschaftshilfe im Trend

Das digitale Zeitalter ist auch an den Heimwerkern nicht spurlos vorrübergegangen. Während man noch vor wenigen Jahrzehnten nur auf Freunde, Nachbarn und Verwandte sicher zählen konnte, gibt es auch in diesem Bereich mittlerweile Alternativen. Sogenannte Online-Nachbarschaftshilfen dienen als Netzwerk für Heimwerker und Menschen, die Hilfe für ihre persönlichen Projekte suchen oder diese anbieten. Geboten wird zum Beispiel der Verleih von Werkzeug, aber auch aktive Mithilfe. Mittlerweile sind auf Plattformen wie etwa fragnebenan.com mehr als 40.000 Personen angemeldet. In Deutschland und den USA findet sich die Seite nextdoor, die ebenfalls stark auf dem Expansionskurs ist.

Was erhalten die Helfenden jedoch im Gegenzug? Die Plattformen beruhen auf dem Prinzip, dass man keinerlei Belohnung außer ein „Dankeschön“ erhält. Natürlich kann man sich allerdings mit einer Flasche Wein oder einer anderen Aufmerksamkeit bei der helfenden Person bedanken. Das denkbar altruistische Prinzip scheint jedoch zu funktionieren, weil Bestandsmitglieder offensichtlich gerne anderen Menschen helfen. Oftmals haben die Seiten wie nebenan.de auch eine soziale Komponente. Auf der Seite kann in Chatforen diskutiert werden und sich per Privatnachricht ausgetauscht werden – ganz wie nach dem Vorbild Facebook, nur im wesentlich persönlicherem und nahe gelegenen Kreis. Das zählt auch digital ganz regulär zu der nicht meldungspflichtigen Nachbarschaftshilfe.

Fazit

Je nach Typ von Heimwerker sollte man auf verschiedene Tipps achten. Zu welchem Typus man am ehesten neigt, kann man im Handwerker-Quiz herausfinden. Immer wichtig ist es jedoch, beim Heimwerken die Gesetzeslage nicht völlig zu vergessen. Bei Lärmbelästigung etwa kann es zu hohen Bußstrafen kommen, bei einer Beschädigung der Bausubstanz haftet der Mieter für Fehler der beauftragten Handwerksfirma. Versehentliche Schwarzarbeit kann sowohl für den Schwarzarbeiter als auch für den Auftraggeber hohe Bußgelder mit sich ziehen.


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