Gartenhaus Baugenehmigung NRW

Im Fachhandel werden Gartenhäuser in unterschiedlichen Größen und Ausstattungs- varianten angeboten. Was aber meistens in den Farbprospekten und Internetpräsentationen verschwiegen wird, ist dass man für einige Modelle eine Baugenehmigung benötigt. Das Problem dabei ist, dass die Regelungen bezüglich einer Baugenehmigung nicht einheitlich geregelt sind. So sind die Vorschriften bezüglich einer Baugenehmigung beispielsweise in NRW vollkommen anders, als in BW, Sachsen, Thüringen, Bayern oder Brandenburg.


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Allerdings können die einzelnen Gemeinden in den Bundesländern selber festlegen, ob eine Genehmigung für das betreffende Gartenhaus erforderlich ist. In der Regel halten sich die Gemeinden an die Vorgaben des betreffenden Bundeslandes, allerdings gibt es in bestimmten Bereichen auch Abweichungen.

Gartenhaus Baugenehmigung Sachsen Bayern und Thüringen

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von der Größe des betreffenden Gartenhauses ab. Da fängt schon das Problem für den Laien an, denn die meisten Hersteller von Gartenhäusern geben die Größe in Quadratmeter (m²) an, was natürlich auch vernünftig ist, da man als Kunde wissen möchte, wieviel Platz einem in dem Haus zur Verfügung steht.

Doch die Bundesländer und Gemeinden bestimmen die Größe des Gartenhauses in Kubikmeter umbauter Raum (m³). D.h. man muss Länge x Breite x Höhe rechnen, um die Kubikmeter bestimmen zu können. Dies ist bei einem Würfel noch recht einfach. Bei einem schrägen Pultdach oder einem Satteldach wird die Berechnung der Größe schon etwas schwieriger. Bei einem Gartenhaus mit einer durchschnittlichen Höhe von 2,5 m und den Maßen 3×3 m kommen schon 22,5 m³ umbauter Raum zustande, während die Grundfläche nur 9 m² beträgt.


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Je nachdem ob das Gartenhaus in einem Garten oder einem Schrebergarten aufgestellt werden soll, sind die Vorschriften bezüglich einer Baugenehmigung unterschiedlich. In einigen Gemeinden muss ein Gartenhaus, dass in einem Schrebergarten aufgebaut werden soll, schon ab 20 m³ umbautem Raum eine Baugenehmigung beantragt werden, während dass Aufstellen in einem Garten je nach Gemeinde meistens etwas großzügiger gehandhabt wird. In dem oben genannten Beispiel müsste in vielen Gemeinden für das doch recht kleine Gartenhaus eine Baugenehmigung beantragt werden, wenn dieses in einem Schrebergarten aufgestellt werden soll.

Aber nicht nur die Größe des Gartenhauses spielt für eine Genehmigung eine Rolle, sondern auch die Art wie dieses Aufgestellt wird. Für den Fall, dass das Gartenhaus einfach auf dem Erdboden gestellt werden soll, ist bei Einhaltung der Größe häufig keine Baugenehmigung erforderlich. Wenn das Gartenhaus allerdings auf einer Betonplatte aufgestellt werden soll, so ist in den meisten Gemeinden eine Genehmigung notwendig.

 

Bevor man ein Gartenhaus kauft sollte man sich vorher bei der zuständigen Baubehörde genau über die Vorschriften informieren. Auch wenn für das Gartenhaus keine Baugenehmigung erforderlich sein sollte, müssen in jedem Fall die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden.