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Bei Neubauten werden heute meist ein oder mehrere Balkone eingeplant, so dass bezüglich eines Anbaubalkons kein Handlungsbedarf besteht. Anders sieht es bei Altbauten aus den 50-iger oder 60-iger Jahren aus. Diese haben entweder keine oder meist sanierungsbedürftige Balkone. Diese Altbauten können durch einen Anbaubalkon optisch und nutzungstechnisch aufgewertet werden. Auch der Wert einer Immobilie steigt mit einem eleganten Anbaubalkon. Ein Anbaubalkon kann z.B. wie ein kleiner Garten genutzt werden. Wird der Anbaubalkon entsprechend verglast, so kann er auch als Wintergarten dienen. Der Anbaubalkon kann aber auch mit einer Treppe verbunden werden und als Zugang für eine neu geschaffene Wohneinheit verwendet werden.
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Anbaubalkon / Anbaubalkone
Je nach Geschmack und Verwendungszweck kommen unterschiedliche Materialien wie Holz, Stahl und Aluminium zum Einsatz. Die auf dem Markt angebotenen Anbaubalkone sind meist aus Systemelementen gefertigt und können ohne Innenarbeiten am Haus befestigt werden. D.H. bei der Befestigung des Anbaubalkons fällt kaum Schmutz an und die Arbeit ist sehr schnell verrichtet, so dass kaum eine Störung bzw. Beeinträchtigung der Hausbewohner entsteht. Bei den zahlreichen Designvarianten, die von den Herstellern angeboten werden wird jeder interessierte Kunde fündig werden. Es gibt Anbaubalkone, die komplett aus Holz gefertigt sind und solche, die ganz aus einer Metallkonstruktion bestehen. Der Anbaubalkon kann aber auch aus einer Kombination von Holz und Metall aufgebaut werden.
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Trotzdem muss beachtet werden, dass Anbaubalkone genehmigungspflichtig sind. Bevor mit dem Bau eines Anbaubalkons begonnen werden kann, muss eine Prüfstatik erstellt werden und diese zusammen mit dem Plan bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Erst wenn die Baugenehmigung erteilt wurde kann, mit dem Bau des Anbaubalkons begonnen werden. Bei Mehrfamilienhäusern muss man die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen.