Carport und Gartenhaus mit guten Gewissen gebaut: Wann eine Genehmigung wichtig ist

Großer Traum

Wie schön wäre es doch, mehr Platz auf dem Grundstück zu schaffen. Gartengeräte sind endlich aufgeräumt und Stühle nicht mehr Freien, wenn sie im Winter eine Ruhezeit verdienen.

Nicht weniger vorteilhaft ist eine Überdachung für das Auto, wenn eine Garage nicht vorhanden ist. Unter einem Carport steht es sicher und ist auch vor Schnee und Hagel gut geschützt.

Was hält Sie noch auf? Schnell wird ein passendes Modell dieser Art gefunden sein und der Bau kann sofort beginnen. Doch so einfach ist es leider nicht. Zwar ist es Ihnen möglich, alles auf dem Grundstück zu bauen, was Sie möchten. Es kann aber im Zweifelfall zu hohen Strafen und sogar dem Abriss des Gebäudes oder Unterstandes kommen.

Baugenehmigungen für Carports und Gartenhäuser müssen heute fast immer eingeholt werden. Es ist also wichtig, genau zu überlegen und wichtige Informationen rechtzeitig einzuholen. Was hier zu beachten ist, erfahren Sie hier.

 

 

Die Genehmigung für das Carport

Heute ist es kein Problem mehr, das nötige Material im Baumarkt zu bestellen. Die Auswahl ist groß, Anleitungen sind vorhanden und mit einer helfenden Hand ist der Carport sicherlich sehr schnell aufgebaut.

Bevor all das passieren kann, muss sich aber jeder Grundstückseigentümer sicher darüber sein, dass es kleine Genehmigung braucht. Hierfür gibt es klare Regeln, die in der Landbauverordnung definiert sind und keinen Spielraum außerhalb der Grenzen lassen.

Dort ist niedergeschrieben:

  • Die genaue Begrenzung der qm
  • Die zulässige Höhe
  • Der Ort der Platzierung

Hier ist zu sagen, sollte es sich um einen Einzelstellplatz handeln, darf dieser eine Größe von 30 qm nicht überschreiten. Auch ist eine Höhe von unter 3 Meter einzuhalten. Alles, was diese Maße nicht hat, muss genehmigt werden.

Dabei ist jedoch noch ein anderer Punkt zu beachten. Es ist wichtig, dass auch der Nachbar einverstanden ist. Wer hier eine Möglichkeit sieht, sollte sich unbedingt eine Genehmigung auch von diesem einholen und es sich schriftlich geben lassen. So sind nach dem Bau Nachbarschaftsstreitigkeiten ausgeschlossen.

 

 

Der Bau des Gartenhauses

Hier verhält es sich ähnlich. Sollten gewisse Größenangaben nicht passen, muss die Genehmigung eingeholt werden.

Doch ist nicht nur das: Es gibt auch klare Unterschiede, ob der Bau innerorts oder außerorts stattfindet. Der Bau in Kleingärten, die nicht das eigene Eigentum sind und noch recht klein sind, muss ebenfalls besonders bewertet werden und haben mit einem Bau auf einem großen und eigenen Grundstück leider nichts zu tun.

Weiterhin gibt es große Unterschiede, ob das Gartenhaus noch eine Küche oder einen Sanitärbereich hat. Sobald nur eine dieser beiden Räumlichkeiten zu erkennen ist, muss es genehmigt werden. Das ist auch dann der Fall, wenn sie nur ein Bett aufstellen.

Hier gilt: Alles, was über eine Lagerung von Gartengeräten hinausgeht, muss sich das Bauamt genauer anschauen und individuell bewerten.

 

 

Die richtige Beratung mit Checkliste

Auf den ersten Blick scheinen die Regelungen völlig klar zu sein, doch wie so oft ist es das leider nicht. jedes Bundesland verfolgt hier seine eigenen Regeln. Was z.B. in Bayern erlaubt ist, muss in Brandenburg nicht auch so sein.

Natürlich können Sie sich selbst informieren, aber es können durchaus wichtige Details übersehen werden. Aus diesem Grund gilt: Wer zweifelt, fragt lieber nach.

So gehen Sie unnötigen Kosten aus dem Weg und können sich sicher sein, dass Sie wirklich alles richtig machen.

Von Vorteil kann auch eine Checkliste sein. Schreiben Sie sich alles auf, was für den Bau wichtig ist. Welche Größe und Höhe haben der Carport oder Gartenhaus? Wo soll es stehen?

Wenn alle wichtigen Informationen gesammelt sind, können Sie bei der zuständigen Behörde Auskunft einholen und sicher sein, nichts vergessen zu haben.

 

 

Strafe bei Nichtwissen

Sicher: Es kann sein, dass Sie nicht bei der Behörde nachfragen, einfach bauen und nichts passiert, obwohl es die Genehmigung brauchte. Das ist aber nur sehr selten der Fall.

Sei es ein Spaziergänger, Nachbar oder Bekannter: Es kann immer Menschen geben, die bewusst oder unbewusst bei den Menschen plaudern, die mehr oder weniger mit den Ämtern in Verbindung stehen.

Lassen Sie sich auf dieses Risiko nicht ein und riskieren Sie keine Geldstrafe oder gar den Abriss. Auch beides in Kombination ist möglich.

Klären Sie alle wichtigen Fragen und holen Sie die Genehmigungen ein. Dann sind Sie auf der sicheren Seite: Für ein schönes Gartenhaus oder Carport.