Arten und Eignung von Brandschutztüren für Gewerbebetriebe

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Brandschutztüren können im Ernstfall Leben retten und sind daher teilweise vom Gesetzgeber auf Bundesebene sowie der jeweiligen Landesbauordnung des Bundeslandes vorgeschrieben – was übrigens auch für eine fachgerechte Montage gilt, denn eine Brandschutztür kann ihren Schutzzweck nur dann erfüllen, wenn sie korrekt verbaut wurde.

 

Beschaffenheit und Materialwahl

Brandschutztüren können aus Aluminium, Stahl oder Holz hergestellt sein. Ihre Aufgabe ist stets aufkommende Brände beziehungsweise deren weitere Ausbreitung innerhalb der Immobilie zu verhindern. Welcher Ausprägung eines Brandes sie trotzen und in der Folge weiterhin Sicherheit gewährleisten können, unterscheidet sich entsprechend der Widerstandsklasse sowie der daraus resultierenden Einstufung des Feuerwiderstandes und der Widerstandszeit.

 

Klassifizierung von Brandschutztüren

Prinzipiell wird zwischen einflügeligen und zweiflügeligen Brandschutztüren unterschieden. Letztere finden vermehrt in Gewerbebetrieben Anwendung, zu berücksichtigen sind im Zuge dessen auch die Vorgaben aus den jeweiligen Arbeitsgesetzregelungen für die entsprechende Branche – beispielsweise die Gaststättenrichtlinien oder die Arbeitsstättenverordnung. Welche Brandschutztüren mit welcher Klassifizierung zwangsläufig verbaut gehören, entscheidet die Landesbauordnung, in deren Gestaltung die jeweiligen Bundesländer frei sind. Aus diesem Grund könnten sich die Anforderungen an die Brandschutztüren für Gewerbe unterscheiden, wenn ein Unternehmen mehrere Niederlassungen in unterschiedlichen Bundesländern betreibt.

 

Fünf Klassifizierungen greifen sowohl bei einflügeligen als auch zweiflügeligen Türen. Die zweiflügeligen Brandschutztüren besitzen hierbei jeweils die Erweiterung „-2“ nach der Nennung der Widerstandsklasse, einflügelige Türen nutzen hingegen die Bezeichnung „-1“.

 

– feuerhemmende Türen: Widerstandszeit von 30 Minuten und Widerstandsklasse von T30

– hochfeuerhemmende Türen: Widerstandszeit von 60 Minuten und Widerstandsklasse von T60

– feuerbeständige Türen: Widerstandszeit von 90 Minuten und Widerstandsklasse von T90

– hochfeuerbeständige Türen: Widerstandszeit von 120 Minuten und Widerstandsklasse von T120

– höchstfeuerbeständige Türen: Widerstandszeit von 180 Minuten und Widerstandsklasse von T180

 

Zu beachten ist: Diese Aufzählung soll eine Übersicht über die Unterscheidung bezüglich der Schutzfunktion der Tür gewährleisten, seit dem November 2019 greift aus Herstellersicht eine neue Klassifizierung. Die daran gekoppelten DIN-Vorgaben sind erhalten geblieben, Hersteller müssen nun aber nicht mehr nur die T-Angabe ausweisen, sondern auch weitere Informationen liefern. Das sind:

 

– E = Qualität des Raumabschlusses

– I = praktische Wärmedämmung

– S = Rauchdichtheit bei korrekter Montage

– C = selbstschließende Abschlüsse

 

Die Einstufung in die jeweilige Feuerwiderstandsklasse wird sowohl durch die DIN 31501 als auch die daran angebundene DIN 4102-2 geregelt. Die oben genannte Widerstandszeit gibt jeweils an, wie lange die Tür einem Feuer beziehungsweise Brand trotzen kann, bevor unter dauerhafter Einwirkung des Feuers ihr Schutzeffekt neutralisiert wird.

 

Worauf ist bei der Wahl der Brandschutztüren zu achten?

Abseits der gesetzlichen Vorgaben, zum Beispiel über die Gaststättenverordnung, sowie denen des jeweiligen Bundeslandes und ihrer Landesbauordnung, müssen Brandschutztüren mit Hinblick auf die Beschaffenheit der Immobilie geplant werden. Wo eine Brandschutztür zu montieren ist, legen beauftragte Architekten und/oder Brandschutzbeauftragte fest. Das ist deshalb wichtig, da die Brandschutztür nur so gut funktioniert, wie es die Rahmenbedingungen am Ort des Einbaus zulassen. Hierbei sind beispielsweise die Beschaffenheit der umliegenden Wand sowie deren Baustoff zu berücksichtigen.

 

Wichtig: Brandschutztüren gehören regelmäßig gewartet, die Anleitung dazu liefert der Hersteller, für die eigentliche Wartung ist aber der Eigentümer verantwortlich. Die ordnungsgemäße Instandhaltung ist baurechtlich durch den Gesetzgeber gesichert.

 

Brandschutztüren retten Leben – wenn sie korrekt gewählt und verbaut wurden

Gewerbebetriebe beziehungsweise Unternehmen tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer eigenen Mitarbeiter – und stehen daher in der Pflicht, entsprechend den Vorgaben ihres Bundeslandes Brandschutztüren fachgerecht in der Immobilie verbauen zu lassen. Insbesondere die Beschaffenheit der umliegenden Innenwände ist dabei konsequent zu berücksichtigen.