Terrassenüberdachung Baugenehmigung NRW Sachsen

Bevor man mit dem Bau einer Terrassenüberdachung beginnt, sollte man zuerst bei der zuständigen Baubehörde abklären, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Leider ist die Regelung in den einzelnen Bundesländern bezüglich einer Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung nicht einheitlich, so gelten in Hessen andere Regelungen bezüglich einer Terrassenüberdachung als in NRW, Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Berlin oder Brandenburg. Zum Teil sind sogar die Regelungen in einzelnen Gemeinden in einem Bundesland bezüglich einer Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen unterschiedlich. In vielen Bundesländern ist eine Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen von deren Größe abhängig.


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Terrassenüberdachung Baugenehmigung Bayern Baden Württemberg

Auch die Breite der Terrassenüberdachung, d.h. wie weit die Überdachung aus der Hauswand hervortritt, ist in einigen Bundesländern ausschlaggebend, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Selbst wenn für die Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung erforderlich sein sollte, so müssen zumindest die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden. In einigen Fällen kann es sogar erforderlich sein, dass für die Überdachung der Terrasse eine Statik erstellt werden muss. Deshalb ist ein persönliches Gespräch mit einem Sachbearbeiter der zuständigen Baubehörde in jedem Fall sinnvoll um Abzuklären, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist und welche baurechtlichen Bestimmungen bei der Terrassenüberdachung einzuhalten sind. Vor dem Gespräch ist es ratsam abzuklären, welcher Platz für die Überdachung benötigt wird. Des weiteren sollte man maßstabsgetreue Skizzen der Überdachung und einen Lageplan zu dem Gespräch mitbringen, da diese die Entscheidung, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, erleichtern.


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Für den Fall, dass die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück zu gering sind, so ist es notwendig die Zustimmung des Nachbarn einzuhohlen. Einige Hersteller von Terrassenüberdachungen bieten auch den Service an, eine eventuell erforderliche Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde gegen eine Gebühr einzuholen. Diese Firmen bieten dann auch meistens eine Statik für die betreffende Terrassenüberdachung an, falls diese von der Baubehörde angefordert wird.