Treppenberechnung online: Formeln zur Berechnung von Treppen

Bei der Berechnung einer Treppe müssen Parameter wie Treppenhöhe, Stufenzahl, Auftrittsbreite und Lauflänge berücksichtigt werden. Neben diesen Faktoren sind bei der Treppenberechnung auch baurechtliche Vorschriften zu beachten. Insbesondere Maßnahmen, die die Unfallgefahr mindern sind beim Treppenbau zu ergreifen.
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Die Treppe unfallsicher berechnen

Die größte Unfallgefahr besteht beim Hinabsteigen auf einer Treppe. Fehlerhafte Treppenmaße begünstigen die Unfallgefahr erheblich. Daher ist es sehr ratsam, dass die Regeln und Vorschriften beim Treppenbau eingehalten werden. Die Sicherheitsregel bzw. Sicherheitsformel bildet eine sehr wichtige Grundlage bei der Treppenberechnung. Diese Regel ist neben der Bequemlichkeitsformel eine der Hauptformeln, die beim Treppenbau unbedingt zu beachten sind. Bei der Sicherheitsformel wird die Steigungshöhe zur Auftrittsbreite addiert, wobei ein Richtwert von 46 cm herauskommen soll. die Bequemlichkeitsformel zielt darauf ab, dass die Treppe möglichst bequem genutzt werden kann. Bei dieser Formel wird die Steigungshöhe von der Auftrittsbreite subtrahiert. Der berechnete Wert sollte bei 12 cm liegen.
Die Abhängigkeit der Treppenberechnung von der Treppenform bzw. Treppenfunktion

Bei der Berechnung einer Treppe muss auch deren Form berücksichtigt werden. So ist beispielsweise die Auftrittsbreite bei einer Wendeltreppe bzw. Spindeltreppe nicht an allen Stellen gleich breit. In Spindelnähe ist die Auftrittsfläche sehr gering, während die Auftrittsbreite am Außenrand überproportional breit ist. Dennoch kann man mit den oben genannten Formeln näherungsweise Kontrollberechnungen durchführen.

Des weiteren ist die Treppenberechnung von der Nutzung bzw. Funktion der Treppe abhängig. Für baurechtlich notwendige Treppen gelten andere Vorschriften und Werte, als für baurechtlich nicht notwendige Treppen. Bei einer Kellertreppe liegt die Steigungshöhe bei ca. 19 cm, während die Steigungshöhe bei einer Freitreppe bei 14 cm liegen kann.


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 Die folgenden Werte sollte man bei der Berechnung einer Treppe beachten:

Auftrittsbreite für baurechtlich notwendige Treppen

23-37 cm

Steigungshöhe für baurechtlich notwendige Treppen

14-20 cm

Auftrittsbreite für baurechtlich nicht notwendige Treppen

21-27 cm

Steigungshöhe für baurechtlich nicht notwendige Treppen

14-21 cm

Nutzbare Laufbreite für baurechtlich notwendige Treppen

80 cm

Nutzbare Laufbreite für baurechtlich nicht notwendige Treppen

50 cm

durchschnittliches Schrittmaß

63 cm

empfehlenswertes Steigungsverhältnis

17/29

Des weiteren sind die Vorgaben der Din 18065 bei der Planung einer Treppe einzuhalten!

Alle Angaben ohne Gewähr!