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Die meisten Bauherren wollen die Kosten für ihr neues Eigenheim oder die Sanierung ihrer Immobilien gering halten. Deshalb ist es üblich, dass ein großer Teil Eigenleistungen erbracht wird. Doch viele Bauherren und Immobilienbesitzer stellen in der Praxis später fest, dass sie mit dem Umfang der Eigenleistungen überfordert sind. Dann ist schnelle Hilfe von Fachbetrieben gefordert, damit sich der Einzug ins neue Eigenheim nicht unnötig verzögert.
Schnell einen geeigneten Fachbetrieb finden: So geht’s
Zuerst einmal sollten Bauherren bei einer bemerkten Überforderung natürlich einen Preisvergleich durchführen, um sich einen Überblick über die Kosten fürs Streichen und Tapezieren oder die Putz- und Trockenbauarbeiten zu verschaffen, die sie eigentlich selbst erledigen wollten. Dafür stehen spezialisierte Online-Portale zur Auswahl, bei denen qualifizierte und geprüfte Fachbetriebe aus der Region der Bauherren ausfindig gemacht werden können. Dort erhalten Bauherren fast immer günstigere Angebote, als wenn sie sich die Fachhandwerker von den Unternehmen vermitteln lassen, bei denen sie beispielsweise ihr Fertigteilhaus gekauft haben.
Was wird für einen Malerpreisvergleich benötigt?
Wie hoch die Kosten für einen professionellen Malerbetrieb ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab. Dabei spiele zuerst einmal die zu bearbeitenden Flächen eine wichtige Rolle. Hinzu kommt die Frage, ob die Wände und Decken vorbereitet sind oder diese Flächen von den Malerfachbetrieben zuerst gespachtelt und geschliffen werden müssen. Außerdem muss berücksichtig werden, ob die Wände und Decken bei einer Renovierung möglicherweise noch mit alten Anstrichen oder Tapeten bestückt sind. Der Einstieg beim einmaligen Streichen vollständig vorbereiteter Flächen ist aktuell mit etwa fünf Euro pro Quadratmeter möglich. Dieser Preis ist vor allem deshalb nicht zu verachten, weil es für die Bauherren eine erhebliche Zeitersparnis bedeutet. Der Laie benötigt zum Spachteln, Schleifen, Streichen und Tapezieren viel mehr Zeit als ein Profi.
Warum machen Eigenleistungen am Bau überhaupt Sinn?
Den Innenausbau selbst zu übernehmen, hat für die Bauherren gleich mehrere Vorteile. Auf diese Weise müssen Sie nur das Material bezahlen und sparen die Kosten für die Arbeitszeit der professionellen Handwerker. Dadurch sinken die Baukosten und Renovierungskosten insgesamt spürbar. Doch noch ein anderer Fakt muss unbedingt angemerkt werden. Die Eigenleistungen werden von den Banken mit den Kosten berücksichtigt, die für einen professionellen Handwerksbetrieb angefallen wären. Sie erhöhen unmittelbar das anrechenbare Eigenkapital und verringern in der Folge die Fremdkapitalquote. Je niedriger die Fremdkapitalquote ist, desto günstiger fallen in der Regel auch die Zinsen für den Baukredit aus. Das resultiert aus der Tatsache, dass bei einer niedrigen Fremdkapitalquote die Wahrscheinlichkeit steigt, bei einer eventuellen Zwangsversteigerung den vollen Kreditbetrag als Erlös zu bekommen.
Können die Leistungen von Handwerksprofis trotzdem als Eigenkapital angerechnet werden?
Hier kommt es immer darauf an, wie die Arbeit der Fachbetriebe finanziert wird. Werden sie aus dem Baukredit oder Renovierungsdarlehen bezahlt, zählen sie natürlich nicht zu den Eigenleistungen und somit auch nicht zum Eigenkapital. Wer die Möglichkeit hat, die Rechnungen aus „stillen Reserven“ zu begleichen, darf sich selbstverständlich auf eine Anrechnung auf das Eigenkapital freuen. Viele künftige Eigenheimbesitzer wenden dabei einen kleinen Trick an, welcher völlig legal ist.
Er ist vor allem dann interessant, wenn eine größere Summe als Kaution für die bis zum Einzug ins Eigenheim genutzte Mietwohnung hinterlegt werden musste. Ebenso lukrativ ist er beim Auszug aus einer Genossenschaftswohnung, bei welcher die Genossenschaftsanteile erst verspätet ausgezahlt werden. Wurden diese Summen nicht als Tilgung für den eigentlichen Baukredit eingeplant, ist ein kurzzeitiger Interimskredit mit einer Endfälligkeit der gesamten Kreditsumme eine nützliche Ergänzung. Solche Darlehen sind besonders günstig in Form der Beleihung des Guthabens in einer Rentenversicherung oder kapitalbildenden Lebensversicherung zu bekommen. Auch ein Arbeitgeberdarlehen käme in solchen Fällen infrage. Verbraucherkredite sind keine gute Wahl als Interimsfinanzierung für die Handwerksprofis, weil sie durch das Annuitätsprinzip jeden Monat die Zahlung von Raten aus Zins und Tilgung erfordern.