Hausrat: Wasserschaden

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Ein Wasserschaden ist der Albtraum eines jeden Mieters oder Hausbesitzers. Doch schnell kann er passieren: Ein defektes Rohr genügt und schon bahnt sich das Wasser seinen Weg. Dabei können die Böden, Wände und Möbel komplett zerstört werden. Oftmals wird die eigene Unterkunft sogar unbewohnbar gemacht. Von Glück kann reden, wer in diesem Fall eine Hausrat abgeschlossen hat, denn sie kommt für die anfallenden Kosten auf. Wann sie zahlt und worauf beim Abschluss geachtet werden sollte, wird nachfolgend erläutert.

Hausrat kommt für Wasserschäden auf

Jeder sollte eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, denn sie haftet bei Wasserschäden. Die Möglichkeiten, wie es dazu kommen kann, sind sehr vielfältig: Ein Rohrbruch, eine defekte Waschmaschine, überlaufende Badewanne oder ein Leck im Heizkörper sind nur einige Beispiele, die zu Wasserschäden führen können. Diese Debakel passieren täglich tausendfach in Deutschland. Bei auslaufender Flüssigkeit können bereits kleine Mengen fatale Folgen haben. Sie können finanziell gravierende Auswirkungen haben, da die Trocknungsmaßnahmen, die Anschaffung von neuen Möbeln und elektrischen Geräten sowie die Reparatur der Wasserleitung sehr kostenintensiv sind. Mieter oder Eigentümer, die sich davor schützen möchten, sollten eine Hausrat abschließen. Dies ist unter anderem Friendsurance möglich. Hier wird bei einer Schadensfreiheit sogar ein Bonus gezahlt.

Wann zahlt die Hausrat bei einem Wasserschaden?

Die Bezeichnung Wasserschaden kann ziemlich weit gedehnt werden. Viele vermuten, dass mit der Hausratversicherung jede Art von Wasserschaden abgedeckt ist. Doch nicht alle Risiken sind versichert. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld über die genaue Absicherung zu informieren und den Versicherungsschutz gegebenenfalls gezielt zu erweitern. Standardmäßig ist der Leitungsschaden versichert. Dies bedeutet also, dass aus Wasserleitungen Wasser austritt. Dies ist beispielsweise ein Rohrbruch oder Leck an der Waschmaschine. Dann kommt der Versicherer für den Schaden auf. Zudem werden Aufräum-, Lager- oder Hotelkosten meistens von der Hausratversicherung bezahlt. Anders verhält es sich beispielsweise, wenn Wasser aus einem Aquarium ausläuft. Da es hier keinen Anschluss an das Leitungssystem gibt, ist es kein Versicherungsfall. Das Gleiche gilt bei einer übergelaufenen Badewanne. Bei vielen Versicherern können Aquarien und Wasserbetten gegen einen geringen Aufpreis mitversichert werden.

Die Hausratsversicherung reguliert zum Beispiel folgende Schäden:

– Rohrbrüche
– Unfälle mit der Waschmaschine oder dem Geschirrspüler
– Leck an einer Wärmepumpe oder Heizungsanlage
– nasses Inventar durch den Wasserschaden, beispielsweise Möbel, Bodenbeläge, Gardinen und elektronische Geräte

Zieht der Wasserschaden weitere Mietparteien mit ein, wird die Haftpflichtversicherung aktiv.

Fazit

Wasserschäden zählen in Deutschland zu den häufigsten Schadensfällen. Jeden Tag sind es etwa 3.000, die den Versicherern gemeldet werden. Die möglichen Ursachen sind sehr vielfältig. Doch eines haben alle Wasserschäden gemeinsam: Die dabei entstehenden Kosten können gravierend sein. In manchen Fällen gelingt es, die Wasserzufuhr zügig zu unterbrechen, um Schlimmeres zu verhindern, während in anderen Fällen der gesamte Hausrat beschädigt wird. Es kommt stets auf den genauen Umstand an, ob der Hausratversicherer den Wasserschaden ersetzt. Generell gilt, dass die Hausratversicherung Schäden an den beweglichen Möbelstücken und am Hausrat übernimmt, während die Wohngebäudeversicherung für die Kosten der Schäden an den Gebäuden und Wohnungen aufkommt. Es empfiehlt sich, den Wasserschaden grundsätzlich mit Fotos zu dokumentieren und diese so schnell wie möglich bei der Versicherung einzureichen. Auf den Bildern sollte auch klar erkennbar sein, was die genaue Ursache war.

Weitere Infos zum Thema folgen in einer Infografik: