Treppenlifte – Einbau und Förderungsmethoden

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Es kann sehr plötzlich passieren, dass die Treppe im eigenen Haus zu einem unüberwindbaren Hindernis wird, z.B. als Folge eines Unfalls. Ein Treppenlift ist in solch einem Fall eine zwar kostspielige aber sehr hilfreiche Anschaffung. Diese sorgt dafür, dass Menschen mit einer Gehbehinderung selbstständig Treppen überwinden können.

Jeder Treppenlift ist eine Spezialanfertigung

Ein Treppenlift besteht aus zwei Hauptkomponenten. Zum einen gibt es den Transportsitz an dem die Bedienelemente sowie alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für eine gefahrlose Benutzung zu finden sind. Dieser bewegt sich auf einer Fahrschiene die Treppe, an der der Lift angebaut wurde, hinauf und herab.

Die Sitze werden serienmäßig hergestellt. Die Fahrschiene jedoch muss genau den baulichen Gegebenheiten am Einsatzort angepasst sein und ist daher immer eine Spezialanfertigung. Sie muss der Länge der zurückzulegenden Strecke und dem Treppenverlauf entsprechen und kann daher nicht ohne weiteres an einen anderen Einsatzort versetzt werden.

Der Einbau sollte ausschließlich von fachkundigem Personal des Anbieters vorgenommen werden, bei dem der Lift gekauft wurde. Nur so kann eine sichere Montage der Fahrschiene sowie die korrekte Funktion des Geräts gewährleistet werden. Außerdem müssen Treppenlifte hohen Sicherheitsstandards genügen und regelmäßig überprüft und gewartet werden.

Beschaffenheit und Länge der Schiene beeinflussen den Preis

Je länger und geschwungener die Schiene ist, desto teurer wird der Lift. Besonders aufwändige Exemplare (geschwungene Treppe und Verlauf über mehrere Stockwerke) können bis zu 20.000 € oder sogar noch mehr kosten. Treppenlifte mit Fahrschienen sind zwar günstiger, aber auch diese bringen Preise von 10.000 € oder mehr mit sich. Privatpersonen können solche Beträge oft nicht selbst zahlen, so dass finanzielle Förderung beantragt werden sollte.

Förderung des Einbaus eines Treppenlifts

Da Treppenlifte nicht als medizinische Hilfsmittel gelten, übernehmen Krankenversicherungen keine Kosten bei der Anschaffung und dem Einbau. Allerdings kann finanzielle Förderung bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dafür müssen diese Kriterien erfüllt sein:

    • Die Pflegebedürftigkeit muss durch die zugewiesene Pflegestufe angezeigt werden.
    • Es muss erwiesen sein, dass der Einbau eines Treppenlifts die Pflegebemühungen entweder entscheidend erleichtert oder erst ermöglicht.
    • Keine anderen Leistungsträger wie z.B. Berufsgenossenschaften oder die Rentenversicherung kommen für eine Finanzierung in Frage.

Die Pflegekasse zahlt bei einem erfolgreichen Antrag bis zu 4.000 € pro baulicher Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds. Damit kann der Preis für den Treppenlift im Regelfall jedoch nicht komplett getragen werden. Der Antragsteller hat zudem einen Eigenanteil der Kosten zu tragen. Dieser beträgt 10% der Gesamtsumme oder maximal 50% eines monatlichen Bruttoeinkommens.


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