Rauchmelderpflicht in NRW, Rheinland Pfalz, Bayern und Hessen

Der Einbau von einem Rauchmelder kann Leben retten. Trotzdem die Kosten für Rauchmelder relativ gering sind, besteht derzeit nicht in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht. Dieser Umstand hat zur Folge, dass in 2 von 3 Haushalten keine Rauchmelder installiert sind.


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Auch wenn es noch keine Rauchmelderpflicht in allen Bundesländern gibt, sollte man zum Schutz von Leben und Gesundheit die relativ geringe Investition auf sich nehmen und in der Wohnung Brandmelder installieren. In den folgenden Bundesländern gibt es schon eine Rauchmelderpflicht: Hessen Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Thüringen, Bremen Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. In Niedersachsen soll die Rauchmelderpflicht demnächst eingeführt werden. (Stand 2012)

Rauchmelderpflicht in NRW, Rheinland Pfalz, Bayern und Hessen

Auch in den übrigen Bundesländern ist die Einführung einer Rauchmelderpflicht geplant, so dass es in der Bundesrepublik eine flächendeckende Regelung gibt. Die Rauchmelderpflicht soll für alle Arten von Wohnräumen gelten. D.h. es spielt keine Rolle ob es sich um Wohnungen oder Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser handelt. Für Neubauten ist eine Einbaupflicht geplant, während es bei Altbauten wahrscheinlich Übergangsfristen geben wird. Es stellt sich für den Wohnungsbesitzer natürlich die Frage in welchen Räumen und wie viele Rauchmelder erforderlich sind. Diesbezüglich gibt es derzeit noch keine klaren Regelungsvorschriften, sondern nur Empfehlungen. So sollen vor allem in Fluren und in Schlafzimmern Rauchmelder installiert werden. Wenn die Rauchmelderpflicht Bundesweit eingeführt wird, so werden wahrscheinlich spätestens dann genaue Vorschriften gemacht werden.


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Voraussichtlich wird es allerdings in der Küche keine Brandmelderpflicht geben, obwohl in dieser häufig die Ursache für Wohnungsbrände zu finden ist. Der Grund dafür liegt an der Tatsache, dass es durch Dampf und Rauch der beim Kochen und Braten zwangsläufig entsteht, ständig zum Auslösen eines Fehlalarms kommen kann. Des weiteren wirft eine Rauchmelderpflicht die Frage auf, welche Rauchmelder geeignet sind, was bei dem großen Angebot nicht so leicht zu beantworten ist. Deshalb wird wahrscheinlich die Empfehlung herausgegeben, beim Kauf von Brandmeldern auf des CE Zeichen zu achten. Welche Sanktionen es bei einem Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht geben soll, ist auch noch nicht entschieden worden. Die Wartung für die Brandmelder soll hingegen von den Nutzern übernommen werden. D.h. bei Eigentumshäusern und Wohnungen übernimmt der Eigentümer die Wartung, während bei Mietwohnungen bzw. Häusern die Mieter verantwortlich sind.