Für die Abrechnung der Heizkosten gelten die gleichen formellen Anforderungen, wie für die Betriebskostenabrechnung. Zu den Mindestanforderungen, die an die Nebenkostenabrechnung bzw. an die Heizkosten - Abrechnung gestellt werden gehören folgende Punkte: 1. Der genaue Abrechnungszeitraum muss angegeben werden. Der Vermieter muss die Heizkosten einmal im Jahr abrechnen, wobei der Abrechnungszeitraum 12 Monate betragen muss. Die Heizkostenabrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode vorgelegt werden. 2. Die Heizkostenabrechnung muss klar aufgeschlüsselt sein. D.h. es sind die Verbrauchseinheiten aller Heizungszähler aufzuführen und dann gemäß der Wohnfläche der einzelnen Wohnungen nach einem Verteilungsschlüssel aufzuschlüsseln.