Förderung für Heizung und Erdwärme

Um die Umwelt zu schonen und den Anteil der erneuerbaren Energien zu erhöhen, kann man eine Förderung für Heizung bzw. verschiedene Heizungssysteme erhalten. Je nach Art der Heizung sind unterschiedliche Institutionen für die Förderung zuständig. Von der staatlichen Kfw-Bank erhält man eine Förderung für Heizungen, die fossile Brennstoffe verbrennen.


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Zu diesen Heizungen zählen Ölbrennkessel, Blockheizkraftwerke, Gasbrennkessel und Anschlüsse für Fernwärme. die Förderung für Heizungen, die mit regenerativen Energien betrieben werden, erhält man von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Zu diesen förderungsfähigen Heizungen zählen Wärmepumpen Holzheizkessel und Solarthermieheizungen. Die Kosten für eine neue Heizung können schnell 10000 Euro übersteigen,

Förderung für Heizung und Erdwärme

so dass es sich lohnt eine Förderung zu beantragen. In der Regel bekommt man bei der Erneuerung der Heizung nur von einer der beiden Institutionen eine Förderung. Für den Fall, dass man das gesamte Gebäude energetisch saniert, kann man bei der BAFA und der KFW-Bank eine Förderung beantragen, da in diesem Ausnahmefall beide Institutionen zuständig sind. Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig von der Heizungsart. Für Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, liegt der Zuschuss den man bei der KfW-Bank anfordern kann, bei maximal 3750 Euro je Wohneinheit.


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Für Heizungen, die mit regenerativen Energiequellen betrieben werden, kann man die Zuschüsse direkt bei der BAFA beantragen. Die Höhe der Förderung für die Heizung liegt in der Regel zwischen 1000-2500 Euro. Einen KfW-Kredit beantragt man nicht direkt bei der KfW-Bank sondern bei seiner Hausbank, die den Kredit auch auszahlt. Die maximale Höhe eines KfW-Kredits liegt bei 50000 Euro pro Wohneinheit. Im ersten Jahr ist der Kredit tilgungsfrei. Die maximale Laufzeit beträgt 30 Jahre. Um eine Förderung für die Heizung zu bekommen, spielt auch das Baujahr des Gebäudes eine Rolle. So erhält man von der KfW-Bank ein Förderung bis Baujahr 1995, während man von der BAFA die Förderung sogar bis Baujahr 2009 erhalten kann. Nicht förderungsfähig sind Heizkamine, Kachelöfen und Pelletheizungen, die nicht an die Zentralheizung des Hauses angeschlossen sind. Bei der Erneuerung der Heizungsanlage ist nicht nur die Förderung für die Heizung interessant, sondern auch das Einsparpotential bei den Heizkosten, dass je nach Heizungsart über 30% liegen kann.


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Auf Dauer gesehen kann sich alleine durch das Einsparpotential die Investition in eine neue Heizungsanlage amortisieren. Bei der KfW-Bank kann man neben der Förderung für die Heizung auch eine Förderung für Montagearbeiten und Entsorgung beantragen. So erhält man zum Beispiel auch eine Förderung für die Erneuerung des Schornsteins oder die Entsorgung der alten Heizung samt Öltanks.

Alle Angaben ohne Gewähr!