Installation und der Befüllung einzuhalten sind. Um den Flüssiggastank müssen Schutzzonen eingerichtet werden. In der Schutzzone “A”, dürfen sich um den gesamten Flüssiggastank, wenn er oberirdisch insalliert wird, im Abstand von 1 Meter keine Zündquellen befinden. Diese Schutzzone darf sich sich nicht auf öffentliche Flächen oder das Nachbargrundstück erstrecken. Wird der Flüssiggastank unterirdisch installiert, so gilt diese Schutzzone nur für den Schacht. Die Schutzzone “B” ist ein Bereich, der sich 3 Meter um die Befüllamaturen des Flüssiggastanks erstreckt. Dieser Bereich darf während des Befüllvorganges von dritten nicht betreten werden. In diesem Bereich dürfen sich keine Öffnungen von tiefer liegenden Räumen, Kanälen oder ähnliches befinden. Falls sich in der Nähe eines oberirdisch aufgestellten Flssiggastank feuergefährdete