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Dadurch dass bei einer Dämmung von oben die Dämmschicht meist dicker ausgelegt werden kann, ist das Energieeinsparungspotential bei dieser Art von Wärmedämmung größer. Der Gesetzgeber schreibt vor dass der U-Wert bei der Dämmung der obersten Geschoßdecke mindestens 0,30 W/m2K beträgt. Es ist allerdings empfehlenswert den auch bei Altbauten auf den Wärmeschutzwert für Neubauten von U = 0,17 W/m2K zu erreichen, da dies in den meisten Fällen mit einem vertretbaren finanziellen Mehraufwand zu erreichen ist. In den meisten Fällen ist eine Dämmschicht von 160mm Stärke (WLG 035) ausreichend um den Wärmedämmwert von einem Neubau zu erreichen. Allerdings sollte man bei der Dämmung der obersten Geschoßdecke in jedem Fall einem Fachmann zu Rat ziehen, da in vielen Fällen das Einbringen einer Dampfsperre bzw. einer Dampfbremse sehr empfehlenswert ist.
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