Brandschutzverordnung Brandschutzordnung

Die Brandschutzverordnung ist als Teil des Brandschutzgesetzes in drei Teile gegliedert. Die Brandschutzordnung dient zum Schutz von Personen im Brandfall, wobei sich die einzelnen Teile der Verordnung an unterschiedliche Personengruppen richten. Meist betrifft die Brandschutzverordnung den betrieblichen Brandschutz. in der Brandschutzordnung wird das korrekte Verhalten im Brandfall geregelt. So wird in der Brandschutzverordnung das Verhalten bei der Entdeckung des Brandes, die Benachrichtigung der Feuerwehr und anderer Hilfskräfte und die Rettung von Personen geregelt.


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Teil A der Brandschutzverordnung regelt das Verhalten aller im Betrieb anwesenden Personen. D.h. dieser Teil der Brandschutzordnung regelt auch das Verhalten von eventuellen Besuchern und anderen nicht dem Betrieb zugehörigen Personen. Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an alle Betriebsangehörigen, die keine besonderen Aufgaben im Brandfall haben. Im Prinzip ist Teil B der Brandschutzordnung sehr ähnlich wie Teil A, nur das die Regelungen genauer ausgeführt sind. Jedem Betriebsangehörigen muss der Teil B der Brandschutzordnung zu Beginn des Arbeisverhältnisses ausgehändigt werden. Teil C der Brandschutzverordnung richtet sich an Personen im Betrieb, die im Brandfall besondere Aufgaben zu erfüllen haben. Dieser Teil der Brandschutzordnung richtet sich z.B. an den Brandschutzbeauftragten und an andere Sicherheitsfachkräfte.