Sicherheitstechnik: Brandschutz

Die Brandschutzbestimmungen sind von Bundes- land zu Bundesland verschieden. Man unterscheidet beim Gebäude-Brandschutz zwischen dem bautechnischen Brandschutz, dem gebäude- bzw. anlagentechnischen Brandschutz und dem organisatorischen Brandschutz. Zum bautechnischen Brandschutz zählen der Feuerwiederstand der verwendeten Bauteile bzw. Baumaterialien, das Brandverhalten der Baustoffe, Brandschutztüren, Fluchtwege und Brandwände. Zum gebäudetechnische Brandschutz gehören optische und akustische Brandschutzmelder,Steuerungssysteme für Brandschutztüren, Rauchabzugsanlagen, Feuerlöscher, Sprinkler- anlagen und Wandhydranten.

Der organisatorische Brandschutz befasst sich mit mit der Erstellung von Brandschutzplänen, Brandschutzberatung und der Brandschutz- schulung, wobei diese Schulung nicht nur für Erwachsene, sondern auch schon Kinder geeignet und nützlich ist. Brandfrüherkennung: Durch Funkrauchmelder und Funkgasmelder kann der Brandschutz auch von älteren Gebäuden nachträglich verbessert werden. In Kombination einer Funkalarmzentrale mit Wählgerät kann ein entstehender Brand früh erkannt werden und auch bei Abwesenheit der Bewohner das Feuer an die zuständigen Stellen melden.


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